Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung gemäß den Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Ligusterweg in Unterfarrnbach.
Die geplanten Kosten belaufen sich laut Kostenberechnung des Architekturbüros auf insgesamt € 1.556.000,00.
Ende 2018 wurde das zuerst beauftragte Architekturbüro einvernehmlich gekündigt. Gemäß den nicht geänderten, im Grundsatzbeschluss bereits dargestellten Anforderungen haben die jetzt beauftragten Planer die Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenberechnung neu erarbeitet.
Der vorliegende Entwurf des AB Hübsch & Harlé weicht von dem Vorentwurf des ersten Architekturbüros in Lage auf dem Grundstück und Form ab.
Das Feuerwehrgerätehaus hat zwei Stellplätze, sowie die heute erforderlichen Umkleiden für 30 männliche und fünf weibliche Einsatzkräfte, einschließlich Duschen und Sanitärbereichen, sowie die erforderlichen Nebenräume. Der von der Stadt Fürth geforderte Standard soll so einfach wie möglich sein.
In der Kostenberechnung und der dazugehörigen Planung sind auch die Ausgleichs-Maßnahmen für die ökologischen Eingriffe enthalten. Siehe auch Anlage „Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit“.
Aufgrund der Lage und der Topografie des Grundstücks ist eine Außenanlagenplanung in Abstimmung mit SpA/Vpl und TfA erforderlich, die ebenfalls berücksichtigt wurde.
Die Kostenberechnung vom
11.02.2020 sieht wie folgt aus:
KGR 100: €132.605,57
(Grundstückserwerb;
nur nachrichtlich)
KGR
200: €43.000,-
(Herrichten
und Ausgleichsabgaben)
KGR
300: €
690.000,-
(Bau)
KGR
400: €
324.000,-
(Haustechnik)
KGR
500: € 158.000,-
(Außenanlagen)
KGR
600: € 27.000,-
(Ausstattung)
KGR
700: €
314.000,-
(Baunebenkosten)
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Summe €1.556.000,-
(KGR
200 – 700; gerundet auf volle 1.000,-
(Brutto)
Eine abschließende Prüfung der Kostenberechnung durch alle
beteiligten Fachdienststellen (GWF/NG; GWF/HtE; GrfA) konnte aufgrund der
Dringlichkeit nicht durchgeführt werden.
Gefördert wird der Neubau des Feuerwehrgerätehauses vom Freistaat Bayern nach FwZR für zwei Stellplätze mit pauschal € 110.000,-- . Der Förderbescheid liegt vor.
Der geplante Baubeginn liegt im Sommer 2020.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.556.000,- € |
|
nein |
x |
ja |
18.672,-- € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
1300.9401.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurfsplanung Architekt
Entwurfsplanung Landschaftsarchitektur