1. Der Vortrag der Referentin diente zur Kenntnis.

2. Die Vorplanung (Plan Nr.0056 ) auf Basis des Entwurfs von 2010 wird beschlossen.

3. Das Tiefbauamt wird gebeten, die Projektgenehmigung herbeizuführen.

4. Liegenschaftsamt wird gebeten, den notwendigen Grunderwerb vorzubereiten.


Seit Jahren wird vom Vorstadtverein Farrnbach – Zenngrund e. V. aus Sicherheitsgründen eine Geh- und Radwegverbindung zwischen Atzenhof und Ritzmannshof gefordert. Für den Grunderwerb sind bereits seit 2008 Haushaltsmittel bereitgestellt.

Auf Grund langwieriger und teils erfolgloser Grundstücksverhandlungen konnte bisher die „Wunschtrasse“ (aus 2004) komplett südlich der Atzenhofer Straße nicht realisiert werden.

Die Planung aus 2010 berücksichtigt die schwierigen Eigentumsverhältnisse und klammert den problematischen Bereich komplett aus. Der geplante Rad- und Fußweg beginnt / endet somit erst ab dem Ortsrand auf dem Grundstück Fl.Nr. 873 Gem. Ufb.

Inzwischen wurde seitens der Grundstückseigentümer durchwegs Verkaufsbereitschaft signalisiert und die Planung von 2010 kann nach geringfügiger Anpassung weiter vorangebracht werden.

Im September 2019 wurde für eben diese Planung ein Instruktionsverfahren durchgeführt, alle beteiligten / betroffenen Dienststellen und Verbände wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Im Bereich der Wohnbebauung Atzenhof gilt Tempo 30, kein Gehweg im Ortseingangsbereich. Für die Atzenhofer Straße gibt es ab Ortsrand keine Geschwindigkeitsbegrenzung, damit sind gemäß StVO 100 km/h zulässig. Es wird empfohlen, auf freier Strecke die Geschwindigkeit auf max. 70 km/h zu reduzieren.

Am 17. Dezember 2009[1] wurden in 24 Stunden 2639 Kfz gezählt, der Schwerlastanteil liegt bei 8,3 %.

In Ritzmannshof fehlen Gehwege, auch die Brücke über die Zenn hat nur einen einseitigen Gehweg, die andere Seite besitzt nur einen Schrammbord. Die Geschwindigkeit ist im Ort auf 30 km/h begrenzt.

Die Atzenhofer Straße und damit auch der geplante Geh- und Radweg liegen zum Teil im Überschwemmungsgebiet der Zenn, im Landschaftsschutzgebiet und im FFH-Gebiet der Zenn.

Ortseingänge Atzenhof und Ritzmannshof:

Im Bereich des Ortseingangs Atzenhof ist erst ab dem Anwesen Atzenhofer Straße 92 ein Gehweg vorhanden. Es ist zu überlegen, zusätzlich diesen Gehweg bis zum Anwesen Atzenhofer Straße 104 zu verlängern[2] oder dort zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern bis zum Beginn des neuen Rad-/Fußweges einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. (Dies ist separat zu behandeln).


Abb.1: Ausschnitt aus Lageplan; (Plan Nr.0056 ) auf Basis des Entwurfs von 2010

Am Beginn bzw. Ende des geplanten Geh- und Radweges Richtung Ritzmannshof wird die Fahrbahn aufgeweitet. Bei Ritzmannshof wird eine Insel als Querungshilfe angelegt. Damit wird der Kfz-Verkehr zusätzlich gebremst. In diesem Bereich müssen Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn benutzen. Damit entsteht hier eine Engstelle, die nur mit reduzierter Geschwindigkeit befahrbar ist. Die Sichtverhältnisse sind ausreichend.


Abb.2: Ausschnitt aus Lageplan; (Plan Nr.0056 ) auf Basis des Entwurfs von 2010

Geh- und Radweg zwischen Ritzmannshof und Atzenhof:

Der Weg verläuft südlich der Atzenhofer Straße in einem Abstand von mindestens 3,00 m zur Fahrbahn.

Südöstlich der Brücke über die Zenn wird die Fahrbahn aufgeweitet und eine Insel als Querungshilfe angelegt. Der Radweg verläuft an der Südseite und quert anschließend die Ritzmannshofer Straße Richtung Burgfarrnbach. Hier ist auf eine Länge von ca. 20 m der bestehende Graben zu verrohren. Für den Baum der entfällt werden Ersatzpflanzungen vorgesehen. Im Bereich des Feldweges (Grundstück Flur Nr. 1100) ist ebenfalls der Entwässerungsgraben zu verrohren.

Grunderwerb wird in einigen Bereichen nötig.

Instruktionsergebnis (Zusammenfassung)

       Schwieriger Grunderwerb, daher Beginn des zukünftigen Rad- und Fußweges erst ab Fl.Nr. 873 Gem. Ufb

       Verkehrsberuhigter Bereich zum Ortsende Atzenhof (entsprechender Ausbau!)

       Temporeduzierung außerorts

       Rotmarkierung an Überquerung Ritzmannshofer Straße

       Wegbreite 4,00 m

       Erhaltung des Parkplatzes am Ortseingang Ritzmannshof

       Erweiterung der Baumreihe entlang der Atzenhofer Straße

       Eingriffs- / Ausgleichsbilanz erforderlich (gem. bay. Kompensationsordnung)

       Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

       je nach Bauausführung wird ein Wasserrechtsverfahren notwendig

       Entwässerungskonzept überarbeiten: Verrohrung, Graben

       Kostenschätzung: ca. 511.000,- € einschließlich Beleuchtung und Ökoausgleich

       Alternativ-Vorschlag: Der Weg wird im Bereich der bestehenden Ausgleichsflächen nach Süden verlagert:

o   dringend benötigte Ausgleichsflächen (Ökokonto) könnten dadurch erweitert werden

o   Streckenlänge bleibt annähernd gleich

o   mehr Grunderwerb notwendig

o   ein weiterer Grundstückseigentümer (Verkaufsbereitschaft bisher ungeklärt)

 Alternativvorschlag

 

Die Rechtsgrundlage für den Bau des Weges wurde abgefragt, da es sich um eine Ortsstraße handelt ist h. E. kein weiteres Verfahren erforderlich.

Am 29.01.2020 fand im Liegenschaftsamt ein Gespräch statt, zu welchem alle betroffenen Grundstückseigentümer eingeladen wurden. Zusammen mit TfA und SpA wurde die Planung detailliert erläutert und erneut die Verkaufsbereitschaft abgefragt. Besonders die Alternative der Verlagerung des Weges nach Süden sollte hierbei geklärt werden.

Ergebnis: Die bisherige Trasse parallel der Atzenhofer Straße soll beibehalten werden, für einen alternativen Verschwenk nach Süden besteht keine Verkaufsbereitschaft.

 

 



[1] neuere Zählungen liegen nicht vor

[2] im Plan nicht dargestellt


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

511.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

PLAN_Vorabzug_AtzenhoferStraße_V02_20100527.pdf

TEXT_Instruktionsergebnis_AtzenhoferStr_Mappe_20191031.pdf

ÜBERSICHT_PLAN_Atzenhofer_Übersicht_Einwände.pdf