Der Antrag wird abgelehnt.
Im nördlichen Bereich der Mannhofer Straße befindet sich in Richtung
Kindergarten und Kirche ein schmaler Gehweg, welcher mittels Einzeiler von der
Fahrbahn getrennt ist. Auf der südlichen Seite ist ein breiter Gehweg bis zur
Bushaltestelle baulich angelegt. Ein gefahrloses Queren der Mannhofer Straße
ist auf Höhe der Bushaltestelle möglich. Im weiteren Verlauf ist auf der
nördlichen Fahrbahnseite ein baulich angelegter Gehweg bzw. der Kirchenplatz
vor Herz Jesu mit angrenzendem Parkplatz vorhanden, welche durch Fußgänger
gefahrlos genutzt werden können.
Besondere Gefahrenmomente, welche eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h rechtfertigen, liegen somit
nicht vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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XX |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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