Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antrag bzgl. der Sperrung der Helmstraße für den Durchgangsverkehr wurde unter TOP 7.1 der Verkehrsausschusssitzung vom 15.11.2019 zurückgestellt. Die tatsächlich in der Straße herrschende Verkehrsbelastung sollte zunächst ermittelt werden.
Durch das Stadtplanungsamt wurde am 06.02.2020 eine entsprechende Erhebung durchgeführt.
Aus der beigefügten Verfügung des Stadtplanungsamtes geht hervor, dass aus verkehrsplanerischer Sicht eine Sperrung für den Durchgangsverkehr abgelehnt und aufgrund der geringfügigen Verkehrsbelastungen auch für nicht erforderlich gehalten wird. Details zu den Verkehrsbelastungen können der Anlage entnommen werden.
Der Auffassung des Stadtplanungsamtes schließt sich das Straßenverkehrsamt in verkehrsrechtlicher Hinsicht voll umfänglich an.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Verfügung des Stadtplanungsamtes vom 17.02.2020