Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt vom Sachstand – Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen – Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zu.
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Aus
dem Förderprogramm des Bay. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus –
digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR), welches nun
vorliegt, stehen der Stadt Fürth 5,9 Mio € als möglicher Höchstbetrag an
Fördermitteln zur Verfügung. Dies entspricht 90 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben. 10 % muss die Stadt Fürth aus eigenen Mittel tragen.
Zuwendungsfähig
sind
o
IT-Ausstattung, also Hard- und Software, wie
im Ausstattungsplan des Medienkonzeptes der jeweiligen Schule festgeschrieben.
Die zu beschaffende Ausstattung muss Votums-Konform sein.
o
Sowie
bauliche Maßnahmen zur kabelgebunden Netzanbindung der Unterrichtsräume, sowie
zum Aufbau und zur Inbetriebnahme der zu beschaffenden Ausstattung, also
Investitionen in die Infrastruktur der Schulgebäude.
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Fristen
aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“:
o
Vorläufiger
Maßnahmenbeginn ab 17.05.19 möglich
o
Beantragung
Förderung bis zum 31.12.21
o
Bewilligung
bis 30.06.23
o
Durchführung
bis 16.05.24
o
Vorlage
Verwendungsnachweise bis 30.06.24
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Die
Planungen zur Bildung einer Task Force „Digitalisierung an Schulen“ sind
angelaufen. Diese soll aus Mitarbeitern des SchvA und der GWF gebildet werden.
o
Schaffung
einer Stelle bei SchvA (Koordination Task Force)
o
Schaffung
einer zusätzliche Stelle „Technik“ bei GWF
o
Daraus
Bildung eines Teams zur Umsetzung des Förderprogramms, mit fallweiser
Hinzuziehung von zusätzlichen Mitarbeitern, auch aus anderen Bereichen, wie
z.B. den Schulen
o
Beantragung
der Fördermittel, mit dem Ziel zur Vollausschöpfung der Gelder.
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Ausschreibung
Planungsleistung für Schaffung der Infrastruktur an acht priorisierten Schulen
ist bei GWF in Arbeit. Vorläufiger Zeitplan hierzu:
o
12.03.2020
- Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanungsleistung (Endtermin für
die Ablage der vorbeschriebenen Unterlagen auf der Vergabeplattform)
o
22.07.2020
- Vergabe/Beauftragung der Fachplanungsleistung
o
16.10.2020
– Vorlage der Entwurfsplanung Elektroinstallation
o
18.12.2020
– Vorlage der Ausführungsplanung Elektroinstallation Elektroinstallation
o
12.02.2021
- Vorlage der Ausschreibungsunterlagen/Ausschreibung der
Elektroinstallationsarbeiten
o
01.07.2021
- Möglicher Beginn der Ausführung (Installationsbeginn)
o
Hinsichtlich
der Anschlüsse im digitalen Klassenzimmer hat man sich mit der GWF auf einen „quasi“
Standard geeinigt. Dieser sieht nach Möglichkeit 4 + 2 LAN Anschlussdosen vor,
sowie die Vorbereitung für den Beamer Einsatz mittels HDMI-Verkabelung, sowie
die Schaffung einer Lademöglichkeit für mobile Endgeräte. Zwei
LAN-Anschlussdosen sind für den späteren W-LAN Einsatz vorgesehen.
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Die
Übernahme der Schul-IT durch KommunalBIT im Pilotprojekt verzögert sich, da die
Infrastruktur an den Projektschulen für einen umfassenden Support durch
KommunalBIT noch nicht gerüstet ist.
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Die
Herstellung der Glasfaser Infrastruktur durch die Infra ist bis auf vier
Standorte abgeschlossen. Auch der Knoten im Rathaus (für die Anbindung an das
Internet) wurde bereits entsprechend vorbereitet. Im weiteren Verlauf müssen
nun die Übergabepunkte der Infra in die Technikräume der pädagogischen
Netzwerke verlängert werden. Hierzu sind die Vorbereitungen bei der GWF
angelaufen. Im Verlauf müssen dann auch die Verhandlungen zum Betrieb des
Netzwerkes mit der KommunalBIT aufgenommen werden.
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Zwischenzeitlich
wurden mit allen Schulen die sog. Hardware-Sprechstunden durchgeführt. Ziel ist
es, die Standards zu definieren und den Warenkorb entsprechend zu gestalten.
· Für das Digitale Klassenzimmer wurden virtuelle Budgets gebildet (1 Mio. €). Damit können dann aus dem Warenkorb die gewünschten Artikel durch die Schule abgerufen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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