Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2018 und zur
voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt,
1. im Bereich der
Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am
20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von
Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon
Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch
Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 04, 07, 09, 10, 12, 15 und 18), am
tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in Kombination mit
Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.
im Bereich der Tagespflege die
quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro fortzusetzen, damit
unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen und
bedarfsgerechten 250 bis 280 Tagespflegeplätzen ein quartalsmäßiger Überblick
über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten, aber als Reservepotenzial
noch verfügbaren Tagespflegeplätze vorhanden ist.
3.
im Bereich der Kindergärten dafür Sorge zu
tragen, dass die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03,
04, 09, 14, 17 und 18) uns auch keine ausreichenden Ausgleichsfunktionen in
benachbarten Stadtteilen vorhanden sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von
Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4. im Bereich der
Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in
denen gemessen an der am 27.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von
Betreuungsplätzen für 65 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen bis zum
Jahr 2024 mit fehlenden Plätzen zu rechnen ist (Bezirke 01, 03, 07, 09, 12 und
14), zwischen Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur
Bedarfsdeckung zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen
sowie aufgrund der am 31.12.2018 erreichten gesamtstädtischen Betreuungsquote
von 67,83 % in Zukunft von einer Zielvorgabe von Plätzen für mindestens 70 %
aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen auszugehen.
Der als Anlage (PDF, 45 Seiten) beigefügte Bericht zur
Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2018 und zur voraussichtlichen
Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 gliedert sich in vier Abschnitte
sowie in einen Anhang mit zehn Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in
Fürth mit Bezirksnummern.
Nach
einem Inhaltsverzeichnis (Seite 1) und einer Einleitung im I. Abschnitt (Seite 2 und 3)
enthält der Bericht im II. Abschnitt (Seiten 3 bis 14) eine ausführliche
Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2018, die nach den
Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung,
Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im
Grundschulalter gegliedert ist.
Im
III. Abschnitt (Seite 14 bis 21) folgt ein ausführlicher Ausblick auf
die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 und damit
auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen
Stadtteile, der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung,
Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im
Grundschulalter gegliedert ist.
Im
IV. Abschnitt (Seite 21 und 22) erfolgen eine Zusammenfassung und Beschlussvorschläge, die in dieser Beschlussvorlage einleitend erwähnt
sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Bericht
ergeben.
Im Anhang des Berichtes
zur Kindetagesstätten-Versorgung am 31.12.2018 und zur voraussichtlichen
Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 befinden sich auf den Seiten 24 bis
45 außerdem Tabellen und Übersichten
- zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze
für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth
am 31.12.2018 (Seite 24-26, Seite 27-30 und Seite 31-32),
- zu den Kinderkrippen- und den
Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2018 (Seite 33
und S.34-35),
- zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in
der Stadt Fürth 1991 bis 2018 (absolute Werte und Anteile in %, Seite 36 und
37),
- zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im
Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2018 (S.38 und 39),
- zur Krippenversorgung und zum Krippenbedarf nach
Stadtteilen (Seite 40),
- zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung nach
Stadtteilen 2021 (Seite 41f und 42),
- zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für
Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2021 und 2024 (Seite 43
und 44),
und ein Verzeichnis der Stadtteile
in Fürth nach Bezirksnummern (Seite 45).
Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die sich
abzeichnenden Bedarfe im Bereich der Kinderkrippen, der Kindergärten sowie der
Kinderhorte und schulischen Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu
decken und außerdem das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin auf
eine quartalsmäßig überprüfbare Grundlage zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2018 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 (PDF, 45 Seiten)