1. Den Ausführungen und
Abwägungsvorschlägen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 278 b sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (mit Anlagen).
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen)
davon zu benachrichtigen.
Der Bau- und Werkausschuss hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (als Normal- bzw. Regelverfahren) am 20.07.2016 gefasst. Vorausgegangen war der Beschluss des Stadtrates vom 08.11.1989, für einen ca. 46 Hektar großen Planbereich einen Bebauungsplan (Nr. 278 neu) aufzustellen. Er sollte wegen seiner Größe in kleinere Teilbebauungspläne gegliedert werden. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte im Amtsblatt der Stadt Fürth am 01.12.1989. Bei dem Bebauungsplan Nr. 278 b handelt es sich um einen entsprechenden Teilbebauungsplan.
Für das rd. 0,9 Hektar große, derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet zwischen den Straßen Breslauer Straße, Mohnweg und Roggenweg soll ein Bebauungsplan in Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan aufgestellt werden. Zielsetzung ist die Festsetzung eines kleinteiligen „Allgemeinen Wohngebietes“ für 19 Wohngebäude als Einzel- und Reihenhäuser auf der Grundlage eines von einem privaten Investor vorgelegten städtebaulichen Konzepts.
Während der Vorplanungsphase wurden verschiedene städtebauliche Konzeptionen entwickelt. Grundsätzliche Unterschiede der Erschließung ergaben sich in Form einer Stichstraße mit Wendeanlage. Diese Variante wurde aber aufgrund des im Verhältnis zur Erschließungsfunktion hohen Flächenverbrauchs und der insgesamt günstigeren Verkehrsführung einer Ringerschließung mit gleichzeitiger Erschließung der westlich angrenzenden vorhandenen Baugrundstücke nicht weiterverfolgt. Weiterhin wurden Alternativen mit einer stärkeren Verdichtung (23 Wohneinheiten) geprüft. Aufgrund der besseren Einfügung in das vorhandene bauliche Umfeld wurde aber die vorliegende, mäßig verdichtete Variante (19 Wohneinheiten) gewählt.
Die städtebauliche Entwicklung wird nun in Orientierung an den westlich und nördlich angrenzenden Bebauungsstrukturen erfolgen. Ausgehend von den vor allem westlich angrenzenden sehr großen Grundstückszuschnitten, erfolgt im Bebauungsplangebiet - unter Bezugnahme auf den gebotenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden - eine maßvolle Verdichtung und der Festsetzung von Reihenhäusern am Ostrand des Plangebietes, die zugleich Aufgaben des Schallschutzes übernehmen.
Auf dieser Grundlage (städtebauliches Konzept VE 2.4 s. A. I) wurde am 07.03.2018 im Bau- und Werksausschuss die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Das städtebauliche Konzept sieht eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit Einzel- und Reihenhäusern vor. Unter Berücksichtigung der Immissionen wurde eine Reihenhausbebauung, die dem Schallschutz dient im Osten des Geltungsbereiches angeordnet, während ansonsten eine der Umgebung angepasste Bebauung mit Einzelhäusern entstehen soll.
Für die Reihenhäuser entlang des Mohnwegs sowie die Einzelhäuser im Inneren des Geltungsbereiches sind zwei Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss vorgesehen. Die Gebäude im Westen sollen zwei Vollgeschosse erhalten.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt vom Roggenweg über eine U-förmig verlaufende Planstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wird.
Die vorgezogene
Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB „Scoping“) wurde in der Zeit vom
26.04. bis zum 01.06.2018 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit mit einem Erörterungstermin (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde vom
30.04. bis 18.05.2018 durchgeführt.
Aufgrund der hierbei
eingegangenen Anregungen und Hinweise ergab sich Handlungs- und Planungsbedarf
u.a. der Beauftragung und Einstellung von Gutachten und weiteren Grundlagen in
das Verfahren. Die eingegangenen Stellungnahmen mit einem entsprechenden
Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei (s. A. J und K) und werden Bestandteil
dieses Beschlusses.
Die Ergebnisse aus den Gutachten (s. A. C bis F), u.a. dem
Schallschutzgutachten, wurden in die weitere Bebauungsplanung übernommen. So
wurden u.a. als aktive Schallschutzmaßnahmen eine geschlossene Garagenbebauung
in Kombination mit einer Lärmschutzwand entlang der Breslauer Straße mit einer
Mindesthöhe von 4,50 m festgesetzt, sowie eine geschlossene Reihenhausgruppe
mit einer Mindesthöhe von 8,50 m (II + Staffelgeschoss) entlang des Mohnwegs
festgesetzt.
Dieser Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, sowie den vorliegenden Gutachten wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 09.12.2019 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme vorgelegt.
Die im Rahmen der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
liegen mit einem Abwägungsvorschlag dieser Vorlage bei und werden Bestandteil
des Beschlusses.
Im Wesentlichen ergaben sich
durch die eingegangenen Anregungen und Hinweise überwiegend redaktionelle und
klarstellende Anpassungen im Bebauungsplanentwurf und der Begründung. U.a.
wurden textliche Hinweise ergänzt und die grünordnerischen Maßnahmen
konkretisiert (z.B. Ausschluss von Steingärten, Pflanzgebote auf
Privatgrundstücken, Anpassung der Pflanzliste, etc.). Aufgrund mehrerer
Anregungen, die geplante Ringstraße mehr zu durchgrünen, wurde eine
Straßenplanung erstellt, die den geplanten Ausbau der Straße als
verkehrsberuhigten Bereich mit wechselseitig angeordneten Parkständen und
Pflanzbeeten für Bäume darstellt (s Anlage H).
Im
Rahmen des weiteren Verfahrens, müssen zur Realisierung des Bebauungsplanes
(Erschließung etc.) in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und
der Stadt entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 278 b
einschließlich Begründung mit Umweltbericht (s. A. A und B) und den
vorliegenden Gutachten (s. A. C bis G) soll nun gebilligt und dessen
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange davon zu benachrichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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BP_278_b_A_Planblatt_Stand 11.05.2020
BP_278_b_B_Begründung_Umweltbericht_Stand 11.05.2020
BP_278_b_C_saP spez. artenschutzrechtl. Vorprüfung _Stand 11.06.2016
BP_278_b_D_Schallschutzgutachten_Stand 29.05.2019
BP_278_b_E_Baugrundgutachten_Stand Okt. 2018
BP_278_b_F_Ueberflutungsnachweis_Stand Sep. 2019 (5 Dokumente)
BP_278_b_G_Altlastenuntersuchung_Stand 01.04.2020
BP_278_b_H_Straßenausbauplanung_Stand 12.03.2020
BP_278_b_I_Staedtebauliches_Konzept_Variante_VE_2_4 BWA 07.03.2018
BP_278_b_J_Abwägung TÖB extern nach frühzeitiger Beteiligung § 4.1
BP_278_b_K_Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3.1
BP_278_b_L_Abwägung TÖB extern nach Beteiligung § 4.2