Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2020 - Einrichtung von Pop-Up-Radwegen
Vorlage
SVA/0223/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur kommenden Finanzausschuss-/Stadtratssitzung (22.07.2020) die Einrichtung von PopUp-Radwegen in der

 

-           Nürnberger Straße zwischen Jakobinenstraße und Königstraße

-           Jakobinenstraße im Bereich der Bahnunterführung

-           Gebhardtstraße von der Jakobinenstraße bis zur Kurgartenstraße

-           Schwabacher Straße südlich der Bahnunterführung bzw. Amalienstraße

 

zu prüfen und mindestens zwei Vorschläge zu unterbreiten.

 


Das zuständige Straßenverkehrsamt teilt in Beantwortung des Antrags folgendes mit:

 

Die Bundeshauptstadt Berlin hat offenbar in einigen Bezirken kurzfristig „Popup-Radwege“ eingeführt. Dabei wurde der Fahrbahnquerschnitt durch Fahrstreifenbegrenzungen (Verkehrszeichen 295 StVO) und Verkehrseinrichtungen (Leitbaken) faktisch neu aufgeteilt.

Die Wirkungen derartiger Eingriffe sind nicht evaluiert, Erfahrungen liegen nicht vor. Für die Abtrennung auf Hauptverkehrsstraßen wären umfangreiche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich, die erhebliche Kosten (z.B. lfd. Meter Gelbmarkierung rund 5 EUR) verursachen und zudem auch aus Umweltgründen fragwürdig sind (Folienmaterial, Kleber auf Folie, Primer zum Aufbringen auf den Fahrbahnbelag).

Gegenwärtig ist der öffentliche Straßenverkehr ohnehin deutlich ausgedünnt. Für die Neuaufteilung bestehender Fahrstreifen und der Beschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes durch die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrseinrichtungen besteht kein hinreichender Grund für eine Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO. Vielmehr ist das Anliegen unter Verweis auf § 45 Abs. 9 StVO abzulehnen.

Die Polizeiinspektion Fürth sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für Eingriffe in den Verkehr, es liegen auch keinerlei Erkenntnisse über eine besondere Unfallentwicklung vor.

Das Baureferat der Stadt Fürth teilt die Bedenken der Straßenverkehrsbehörde. Die aktuelle Verkehrssituation ermöglicht nach wie vor unbeeinträchtigtes Fahrradfahren auf allen Straßen, so dass keine aufwändige, ressourcenbeanspruchende Infrastruktur ausgewiesen werden muss. Außerdem ist nicht klar, wie lange die Ausgangs- / Kontaktbeschränkungen angeordnet werden, also die Situation anhält.

 

Da die Friedrichstraße die Hauptanfahrtsroute der Feuerwehr in den Süden ist und ohnehin immer wieder durch Liefertätigkeiten beeinträchtigt wird, scheidet dort die Abtrennung eines Fahrstreifens für den Radverkehr aus.

 

Auch für die Nürnberger Straße gilt die Problematik der Beeinträchtigungen durch Lieferverkehr. Eine vollständige Abtrennung eines Fahrstreifens für den Radverkehr hätte auch hier nicht hinnehmbare Konsequenzen insbesondere für Rettungsdienste zur Folge.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag abzulehnen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: