Betreff
Vorlage zu Anträge und Anfragen der Gruppe der FWF vom 11.03.2020 - Meierskeller
Vorlage
TfA/0345/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.


Mit Schreiben vom 11.03.2020 (siehe Anlage 1) gingen nachfolgend beantwortete Anfragen und Anträge der Freie Wähler Fürth ein:

 

Anträge:

Beantragt werden/wurden:

 

1) eine Kopie des Videos der Kamera Befahrung der Stollenanlage Meierskeller, wie bereits seit langem von der Verwaltung zugesagt.

A: Das angeforderte Video wurde Frau Stadträtin Lau am 24.03.2020 als DVD vom OA zugesandt.

 

2) Eine Kopie der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 22.03.2018

A: Eine Stellungnahme des WWA vom 22.03.2018 ist in keiner Dienststelle bekannt. Dem OA liegt nur eine Stellungnahme des WWA vom 15.03.2019 vor. Sofern diese gemeint ist, wird empfohlen, sich bezgl. einer Einsicht mit dem OA in Verbindung zu setzen.

 

3) Eine Kopie des Protokolls vom Denkmalschutzamt, Herrn Häck, über Untergrund und Abhang, präsentiert am 19.07.2016

A: Die gewünschten Unterlagen wurden Frau Stadträtin Lau am 27.03.2020 per E-Mail vom OA zugesandt.

 

4) Eine Kopie des von Herrn Häck geforderten Gutachtens, welches das Baureferat (TfA) bei einem Institut in Auftrag geben wollte.

A: Es wird angenommen, dass es sich hierbei um das Gutachten bzgl. der Hangsicherung handelt, welches jedoch nur sekundär im Zusammenhang mit der Stollenanlage zu sehen ist. Dieses Gutachten wird aktuell noch erstellt.

 

Anfragen:

 

1) Ist der Abflussweg der eingeleiteten Flüssigkeiten bekannt?

A: Das Abwasser in dem Stollen ist versickert bzw. verdunstet. Im Grundwasser wurden bisher keine relevanten oder schädlichen Spurenstoffe gefunden. Die Parameter sollen in Absprache mit dem WWA neu festgelegt werden. Zwischenzeitlich liegt eine neue Stellungnahme des WWA vor, wonach zusätzliche Parameter untersucht werden sollen. Es liegt nun ein neues Angebot für diese Untersuchungen vor, das in Kürze beauftragt werden soll.

 

2) Ist die im Gutachten von Dr. G. Pedall vom 22.11.2018 erwähnte Einspülöffnung der Flüssigkeiten bekannt?

A: Die Verbindung vom städtischen Kanal zu der Stollenanlage Meierskeller wurde im Dezember 2016 verschlossen. Das vorhandene Material in den Kellern ist jedoch nicht (nachweislich) aus der städt. Kanalisation. Eine Bewegung des Wasserspiegels konnte nicht mehr beobachtet werden. Gem. Stellungnahme von Dr. G. Pedall erfolgt kein Wassereintritt mehr in den Stollen.

 

3) Woher weiß der Gutachter Dr. G. Pedall, dass über die Einspülöffnung kein Wasserzutritt mehr erfolgt?

A: Der Keller ist fast gänzlich ausgetrocknet. Ferner siehe Ziffer 2.

 

4) Hat der Wasserzutritt einen Zusammenhang mit dem Kanal der damals bestehenden Kinderklinik oder der Urologie?

A: Hierzu kann von Seiten der angefragten Dienststellen keine Aussage getroffen werden, da dieser Bereich in der Zuständigkeit des Klinikums liegt.

 

5) Ist der Stadt Fürth bekannt, wo sich die ausgetretenen Schadstoffe verlagert haben?

A: Es gibt bisher keine Untersuchung die besagt, dass hier Schadstoffe ausgetreten sind. Im Grundwasser wurde bisher keine Schadstoffe nachgewiesen (S. Ziff. 1). Gegen eine Verlagerung spricht der Blasensandstein, in dem der Stollen eingetrieben wurde. Er besteht aus einem meist dichtem, wenig geklüftetem, tonigem Sandstein mit einem unterlagernden roten Tonsteinhorizont.

 

6) Hat die Stadtverwaltung eine abfallrechtliche Deklaration durchgeführt?

A: Eine abfallrechtliche Deklaration ist bisher nicht durchgeführt worden (S. Ziff. 5).

 

7) Gibt es schon eine Ausschreibung oder ein Angebot für die Entsorgung des Sondermülls im Meierskeller?

A: Es gibt keine Untersuchung die darauf schließen lässt, dass im Meierskeller Sondermüll vorzufinden ist. Des Weiteren liegt keine Forderung von Trägern öffentlicher Belange vor, eine Entsorgung der im Meierskeller vorgefundenen Stoffe durchzuführen. Aus diesem Grunde existiert zum momentanen Zeitpunkt keine Ausschreibung. Es sollen weitere Untersuchungen folgen, um die Gefährlichkeit für Schutzgüter besser beurteilen zu können und um weitere angemessene Maßnahmen unter den Dienststellen abzustimmen.

 

8) Was ist mit dem ursprünglichen Kanal der Urologie und ehemaligen Entbindungsstation passiert? Wurden die Kanäle beim Neubau der Tagesklinik verlegt?

A: Der gestellte Entwässerungsantrag des Klinikums für die Errichtung einer psychiatrischen Tagesklinik wurde von StEF am 29.06.2018 genehmigt. Die entsprechenden Planunterlagen mit den Informationen zu den angefragten ggf. geänderten bzw. stillgelegten Kanälen sollten beim Antragsteller vorliegen.

 

9) Wurden dem Klinikum von den vermutlich verbrauchten Tausenden cm3 Wasser die dafür anfallenden Abwassergebühren berechnet?

A: Die Abwassergebühren des Klinikums werden, wie alle Abwassergebühren, nach dem Frischwasserbezug abgerechnet.

 

10) Welche Vorkehrungen wurden und werden getroffen, dass vom Klinikum keine Spritzen und Plastikmaterialien mehr in die Abwasserkanäle gelangen?

A: Vorkehrungen sind in erster Linie durch den Abwasserverursacher zu treffen (Klinikum) und im Rahmen des Vollzugs der Entwässerungssatzung einzufordern. Hierzu fanden bereits Gespräche mit der Klinikleitung statt, bei denen auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurde. Ein Nachweis zur Verursacherzuordnung über das Auffinden von Fremdstoffen/-materialien in der öffentlichen Entwässerungseinrichtung liegt nicht vor.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage_1_FWF_Anträge_und_Anfragen_Meierskeller