Der Umweltausschuss beschließt, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten.
Die Verwaltung schlägt vor, dass
auch die Stadt Fürth dem Bündnis beitritt und die Möglichkeiten und Vorteile
nutzt, sich als Kommune, die sich an Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiert,
darzustellen und positiv auf sich und ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen. In
diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass Biodiversität und Umweltbildung
wichtige Handlungsfelder der Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ darstellen.
Hintergrund
Im Februar 2012 haben sich
Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland
zum Bündnis „Kommunen für
biologische Vielfalt“ (https://www.kommbio.de/home/)
zusammengeschlossen.
Das Bündnis stärkt die Bedeutung
von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und rückt den Schutz der
biologischen Vielfalt in den Kommunen in den Blickpunkt.
Es dient den Kommunen zum
Informationsaustausch und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Auch
Fortbildungsangebote für die Beschäftigten sowie gemeinsame Aktionen und
Projekte stehen auf der Agenda. Über die Homepage sowie den Newsletter
informiert das Bündnis regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich des
kommunalen Naturschutzes.
Ziel
Wichtigstes Ziel des Bündnisses sind der Schutz
und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Bereits vor der
Bündnisgründung haben sich engagierte Kommunen aus ganz Deutschland
diesbezüglich über wesentliche Eckpunkte verständigt. Entstanden ist die
Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, in der zentrale Handlungsfelder
des kommunalen Naturschutzes genannt und mit konkreten Zielen und Maßnahmen
unterlegt werden:
·
Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich
·
Arten- und Biotopschutz
·
Nachhaltige Nutzung
·
Umweltbildung und Kooperation
Die Deklaration soll als freiwillige Selbstverpflichtung Kommunen bundesweit dazu
motivieren, den Erhalt der biologischen Vielfalt als
Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und
entsprechende Anforderungen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Sie bildet darüber hinaus die naturschutzfachliche Grundlage sowie
satzungsgemäß den inhaltlichen Rahmen des Bündnishandelns.
Kosten
Der Mitgliedsbeitrag beträgt laut § 2 der Beitragsordnung für eine
Kommune mit über 100.000 Einwohnern 660 Euro pro Jahr. Für 2020 müsste ein
monatlich anteiliger Beitrag entrichtet werden.
Die Kosten i.H.v. 660 Euro/a würden aus dem Budget des OA gedeckt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
330 € |
|
nein |
X |
ja |
660 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: lfd.
OA-Budget |
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Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“