Betreff
Neugestaltung Hallstraße zwischen Bäumen- und Moststraße
Vorlage
TfA/0354/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 08.07.2020:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Neugestaltung der Hallstraße zwischen der Bäumen- und der Moststraße.

 

Für StR am 22.07.2020:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Neugestaltung der Hallstraße zwischen der Bäumen- und der Moststraße.

 


Die Neugestaltung der Hallstraße zwischen Most- und Bäumenstraße wurde vom Stadtplanungsamt in Anlehnung an die umliegenden, ebenfalls bereits neu gestalteten Flächen im Bereich der Neuen Mitte bzw. der Fußgängerzone Schwabacher Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße geplant und im November 2019 instruiert. Die Vorplanung wurde daraufhin im Februar 2020 dem Bau- und Werkausschuss vorgelegt und mit Prüfaufträgen beschlossen (Bordsteinaufkantungen, Parkhausausfahrt, Restbereich Alexanderstraße). Das Prüfergebnis wurde dem BWA im März 2020 erneut vorgelegt, der Beschluss erfolgte mit Änderungen (Bordsteinaufkantungen, verkehrsrechtliche Einordnung).

 

Auf Grundlage der Vorplanung und den Änderungen des BWA wurde vom Tiefbauamt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt die vorliegende Entwurfsplanung erarbeitet. Das gestalterische Konzept wird hierbei beibehalten (reine Fußgängerzonen mit Mittelrinne analog der best. Fußgängerzone, regelmäßig befahrene Bereiche mit nun höhengleichen Einfassungen der Fahrbereiche).

 

Der Ausbau des gesamten, im Lageplan dargestellten Bereichs soll in Abstimmung mit der Bautätigkeit an der FLAIR-Galerie in drei Bauabschnitten erfolgen. Baubeginn ist witterungsabhängig im Frühjahr 2021 in der südlichen Hall- und der Alexanderstraße, Bauende im Frühjahr 2022 im Bereich Vorplatz Stadttheater. Der an den Eingang FLAIR-Galerie angrenzende Mittelteil Ecke Hall-/Alexanderstraße soll im Herbst 2021 hergestellt sein.

 

Bereich Moststraße bis Alexanderstraße als verkehrsberuhigter Bereich:

 

Most- und Alexanderstraße werden heute und auch künftig im Einrichtungsverkehr befahren (Parkhaus Moststraße, Stellplätze in der Alexanderstraße, künftig soll die Parkhausausfahrt auch in Richtung Friedrichstraße möglich sein). Nach Diskussion und Wiedervorlage (s.o.)  hat sich der Bau- und Werkausschuss entschlossen, den Verkehr in diesem Abschnitt der Hallstraße in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs zu regeln (Mischverkehr). Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo-20, rechtlich angelehnt an Temp-30-Zonen vor. Die taktile Abgrenzung der Fahrbahn mittels Aufkantung entfällt wunschgemäß (BWA vom 18.03.2020, Protokollnotiz Punkt 12). Vorgesehen sind nun höhengleiche, zweizeilige Pflasterrinnen bzw. –streifen in dunklerem Granit zur visuellen Darstellung des primär befahrenen Fahrstreifens (Einbahnstraße). Es können drei ausgewiesene Parkplätze sowie drei Bäume und Fahrradständer (Bügelständer) angeordnet werden. Die Orientierung Blinder und Sehbehinderter soll primär an den Gebäudekanten erfolgen. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit werden an der Moststraße und an der Hallstraße jeweils Bodenindikatoren (wie ungesicherte Querungsstellen, DIN 32984) angeordnet.

 

Bereich Alexander- bis Bäumenstraße einschl. Teilbereich Alexanderstraße vor der FLAIR-Galerie:

 

Dieser mittlere Abschnitt ist als Fußgängerzone geplant (Radfahrer frei) und wird analog den vorhandenen Fußgängerzonen in geschnittenem Granitgroßstein in Reihen (gelber Farbton) mit Mittelrinne und Bänderung am Rand ausgeführt. Angeordnet werden auch hier drei Bäume sowie Fahrradständer. Der Bauherr der neuen FLAIR-Galerie plant, den privaten Eingangsbereich an der Ecke Hall-/Alexanderstraße sowie den größeren Vorplatz gegenüber des Stadttheaters analog den öffentlichen Flächen zu gestalten (Trennung jeweils mittels Pflasterstreifen o.ä.). Um nicht in ggf. naher Zukunft erneut Bautätigkeiten im Bereich des neuen Einkaufszentrums durchführen zu müssen, wird der Teilbereich der Alexanderstraße im Bereich FLAIR bereits mit ausgebaut. Die Anordnung der Entwässerung ist so gewählt, dass der angelegte Querschnitt bist zur bestehenden Fußgängerzone Ecke Schwabacher Straße fortgeführt werden kann.

 

Bereich Bäumenstraße/Theatervorplatz:

 

Dieser zeitlich letzte Bauabschnitt orientiert sich in seiner Gestaltung am nahe gelegenen Franz-Josef-Strauß-Platz (Vorplatz Amtsgericht) und Hallplatz. Geplant ist die Fortführung des Bogenpflasters in anthrazitfarbenem Granitkleinstein. Das derzeit am Franz-Josef-Strauß-Platz endende Blindenleitsystem soll zum Seiteneingang des Stadttheaters fortgeführt werden. Nach Endausbau sind der Theatervorplatz und die Bäumenstraße ab dem Ladehof Theater/FLAIR ebenfalls als Fußgängerzone (Radfahrer frei) vorgesehen. Am Vorplatz FLAIR kann ein neuer Baum angeordnet werden, außerdem steht eine Skulptur in Aussicht, welche im Einmündungsbereich Hall-/Alexanderstraße außerhalb von Rettungswegen angeordnet werden soll. Die Situierung weiterer Fahrradständer ist derzeit noch in Abstimmung.

 

Alexanderstraße zwischen Hallplatz und Hallstraße:

 

Der Teilbereich Alexanderstraße zwischen Hallplatz und Hallstraße (Einbahnstraße ostwärts) besitzt derzeit eine weitgehend verbrauchte Asphaltdecke, im weiteren Verlauf ist Granitgroßstein (einschl. Schrägparker, neu hergestellt) verlegt. Es ist geplant, diesen Teilbereich aus gestalterischen Gründen analog der Fortführung zu erneuern und mit einer Granit-Großsteindecke zu versehen, die Gehwege werden ebenfalls erneuert.

 

Fahrbahnaufbau:

 

Analog der sonstigen, neugestalteten Fußgängerzonen (Schwabacher Straße, Neue Mitte) ist folgender Aufbau vorgesehen:

 

Bkl. 1,8 / 3,2 gem. Tafel 3 Zeile 4 RStO 12:

 

16 cm Granitgroßstein 12-32/16 cm nach Detailplanung

4 cm Hartgesteinsplitt 0/8 mm

14 cm wasserdurchlässige Asphalttragschicht PA 22 T WDA

26 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

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60 cm frostsicherer Oberbau

 

Mittelrinnen werden zweizeilig (auf Betonfundament) in Pflasterfarbe ausgeführt, als Randabschluss kommen Granitplatten ca. 40x50/16 cm sowie Granitkleinsteinpflaster (gelber Farbton) auf Einkornbeton zur Ausführung.

 

Kosten:

 

Die Kosten wurden mit 2.475.000,- € (einschließlich Theatervorplatz und angrenzender Teilbereich Bäumenstraße) ermittelt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

2.475.000,-

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9507.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan