Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth (Kostensatzung) gemäß dem beigefügten Entwurf vom 13.07.2020. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
In die Kostensatzung wird ein neuer § 3 eingefügt; der bisherige § 3 wird § 4. § 3 regelt nun das Gebührenverhältnis zwischen der Stadt Fürth und Behörden des Bundes.
Für die Tarifnummer 021 wurden die Gebührensätze entsprechend der geltenden Abgabenordnung korrigiert. Im Gegenstandstext zur Tarifnummer wurden die entsprechenden Verweisungen zu den Vorschriften der Abgabenordnung ergänzt.
Die Gegenstände der Tarifnummern 612 und 613 wurden entsprechend einheitlich zugeordnet und redaktionell angepasst.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 (Synopse)
Anlage 2 (Satzungsentwurf)