Die Sachverhaltsschilderung dient zur Kenntnis.

 


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2020 - Freigabe von Sporthallen für Indoorsport - nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung:

 

Zu 2. und 3.:

Mit Beschluss der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BaylfSMV) hat die Bayerische Staatsregierung ab dem 08.06.2020 unter strengen Voraussetzungen die Aufnahme des Trainingsbetriebs in Sporthallen zugelassen. Die umfangreichen Anforderungen der 5. BaylfSMV und des ergänzenden Rahmenhygienekonzepts Sport hat die Stadt als Betreiberin von über 20 Sporthallen vor enorme Herausforderungen gestellt. Dennoch war es der Stadt ein zentrales Anliegen, den Vereinen zeitnah städtische Sportanlagen zur Umsetzung von Sportangeboten zur Verfügung zu stellen und möglichst vielen Fürther Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Raum für Bewegung zu bieten.

 

So konnte bereits ab dem 16.06.2020 mit dem Julius-Hirsch-Sportzentrum eine Dreifachturnhalle öffnen und in dieser ein Teil des Trainingsbetriebs der Vereine abgehalten werden. Aufgrund weiterer Lockerungen durch die 6. BaylfSMV konnten zudem ab dem 01.07.2020 vier Turnhallen in Schlüsselgewalt (Turnhalle am Ligusterweg, Turnhalle Sack, Jahnturnhalle (alle Sporträume) und Humbser Turnhalle) für die sportliche Nutzung freigegeben werden. Ergänzend ist anzumerken, dass bereits seit dem 15.06.2020 der Trainingsbetrieb auf allen städtischen Sportplätzen ermöglicht werden konnte. Die Sportvereine wurden regelmäßig und transparent zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in der Stadt Fürth informiert (Anlagen 1 bis 4).

 

Mit Beginn der Schulferien greift ab dem 27.07.2020 die reguläre Sporthallenöffnung während der Sommerferien (städtische Sportanlagen sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahme Bezirkssportanlage einschließlich Julius-Hirsch-Sportzentrum, Jedermann-Sportplätze und Kunstrasenplatz sowie Günter-Brand-Turnhalle und Jahnturnhalle mit Schlüsselgewalt). Derzeit kann keine Aussage zur Öffnung der Sportstätten nach Ende der Sommerferien getroffen werden, da noch unklar ist, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt gelten werden.

 

Zu 4:

Aufgrund der staatlichen Vorgaben müssen die Sportvereine für die Nutzung der städtischen Sporthallen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen erstellen. Um die umfangreichen Vorschriften für die überwiegend ehrenamtlichen Vereinsvertretungen zu erleichtern, hat die Stadt eine vorübergehende Sporthallenordnung für die Zeit der Corona-Krise erstellt und sie an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst (Anlagen 5 und 6). Diese Sporthallenordnung bietet den Vereinen verbindliche Vorgaben für die Sportausübung in den städtischen Sporthallen und dient als Grundlage für die Erstellung der geforderten Schutz- und Hygienekonzepte.

 

Zu 1.:

Eine seriöse Einschätzung des Bedarfs an Sporthallenkapazitäten ist in der aktuellen Situation mit den dynamischen staatlichen Vorgaben nicht möglich. Jedoch werden die derzeit geöffneten Sporthallen von den Vereinen noch nicht komplett ausgelastet. Die freien Kapazitäten können zum einen damit begründet werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor enorme Herausforderungen stellen, welche in der Praxis kaum bewältigt werden können. Zum anderen sind einzelne Sportvereine auch auf bestimmte Hallen angewiesen, da sie in diesen ihre Trainingsmaterialien lagern. Darüber hinaus haben viele Sportvereine ihr Training von den Sporthallen an die frische Luft verlagert, was nicht nur aus Infektionsschutzgründen vorteilhaft ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Wiederaufnahme Sportbetrieb (1)_2020_05_12

Anlage 2: Wiederaufnahme Sportbetrieb (2)_2020_06_10

Anlage 3: Wiederaufnahme Sportbetrieb (3)_2020_06_26

Anlage 4: Wiederaufnahme Sportbetrieb (4)_2020_07_10

Anlage 5: Sporthallenordnung Corona-Krise_2020_06_16

Anlage 6: Sporthallenordnung Corona-Krise_2020_07_13