Betreff
Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Erstellung eines Konzepts für naturverträglichen Bootstourismus (sog. Kanukonzept) zusammen mit der Stadt Nürnberg
Vorlage
OA/0419/2020
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt – vorbehaltlich einer staatlichen Förderung – die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 130.000 € für die Erstellung eines Konzepts für einen naturverträglichen Bootstourismus zusammen mit der Stadt Nürnberg.


Der Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung am 26.06.2020 einstimmig, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Erfassung von Ufervegetation und geschützten Arten, Gewässerökologie sowie der Ermittlung des Umfangs des Gemeingebrauchs ein Konzept für eine sanfte und naturverträgliche Nutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz durch Kanu- und Bootsfahrten, möglichst gemeinsam mit der Stadt Nürnberg, zu erarbeiten (sog. „Kanukonzept“). Der Beschluss erging vorbehaltlich einer staatlichen Förderung der wissenschaftlichen Erfassungsarbeiten.

 

Die zu vergebenden Leistungen dienen nicht nur der vorausschauenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Steuerung des immer weiter zunehmenden Bootstourismus auf den Fürther Flüssen, sondern (in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken und dem Rechtsamt) einer gesetzlichen Pflichtaufgabe im Rahmen der Amtsermittlung zur Beurteilung der wasserrechtlichen Anträge der Anbieter von Kanutouren (Art. 24 Abs. 1 BayVwVfG).

 

Die Kosten für das Konzept wurden bislang auf Grundlage eines etwa zwei Jahre alten Angebots auf ca. 100.000 € geschätzt. Zwar wird trotz zwischenzeitlicher Preissteigerungen und angepassten fachlichen Anforderungen von einer ähnlichen Größenordnung ausgegangen, dennoch wird zur Sicherheit mit Kosten in Höhe von ca. 130.000 € gerechnet. Von der Stadt Fürth als Auftraggeberin müssten Haushaltsmittel in dieser Höhe bereitgestellt werden.

Dieser Betrag kompensiert sich in der Folge teilweise durch eine staatliche Förderung und den Beitrag der Stadt Nürnberg. Die staatliche Förderung beläuft sich voraussichtlich auf 30 %, max. 30.000 €. Von den verbleibenden Kosten entfällt auf die Stadt Nürnberg ein Anteil von ca. 26 % (Anteil der Gewässer-km). Bei einer Auftragssumme von 130.000 € beliefe sich der Anteil der Stadt Fürth somit auf rund 75.000 €.

Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Förderung ist eine gesicherte Finanzierung.

 

Die Vergabe ist noch im Jahr 2020 geplant, der überwiegende Teil der Kosten wird in 2021 und 2022 anfallen. Das Vergabeverfahren startet erst nach Zulassung des Fördermittelgebers. Sollte die (konkret in Aussicht gestellte) staatliche Förderung wider Erwarten nicht gewährt werden, würde das weitere Vorgehen unter Beteiligung des Finanz- und Verwaltungsausschuss neu überdacht werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

max. 130.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Staatliche Förderung von voraussichtlich 30%, max. 30.000 €

Kostenaufteilung Stadt Fürth 74 %, Stadt Nürnberg 26 %

 


n-ö - Anlage 1: (interne) Maßnahmenbeschreibung

n-ö - Anlage 2: vorgesehene Leistungsbeschreibung (Entwurf)