Betreff
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines ganzheitlichen Stadtklimakonzeptes
Vorlage
SpA/0855/2020
Aktenzeichen
V - SpA - PlF - Si
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Vom Bericht der Referentin über das vorgesehene Konzept zum Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ wird Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, ein ganzheitliches Stadtklimakonzept aufzustellen.

 

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein ganzheitliches Stadtklimakonzept aufzustellen.


Das Bayerische Kabinett hat im November 2019 das erste Bayerische Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit startet Bayern eine Klimaschutzoffensive mit einem Zehn-Punkte-Plan und insgesamt 96 Maßnahmen.

 

Insbesondere mit dem neuen Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ leistet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen wichtigen Beitrag dazu.

 

Ziel des Modellvorhabens ist es, die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung möglichst frühzeitig bei Planungsentscheidungen zu berücksichtigen. Mit Hilfe von Stadtklimakonzepten sollen städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel im Gemeindegebiet dargestellt werden.

 

Für das Modellvorhaben können sich bayerische Städte und Gemeinde sowie Verwaltungsgemeinschaften mit einer Projektidee bewerben.

 

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Grundstein für die städtischen Klimaschutzüberlegungen mit dem Klimaschutzfahrplan 2010 – 2020 gelegt wurde und erstmals CO2-Reduktionsziele für die Stadt benannt wurden.

 

Daneben wurde 2018 ein Energienutzungsplan erstellt um den Ist-Zustand zu bewerten und davon ausgehend Maßnahmen und Planungsziele für BürgerInnen, die Stadtverwaltung sowie Industrie und Gewerbe zu definieren.

 

Darüber hinaus wird derzeit ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) seitens der Stadt erarbeitet, um die Aktivitäten im Klimaschutz in den kommenden Jahren bis 2035 und darüber hinaus zielgerichtet zu verstärken.

 

In den vergangenen Jahren ist jedoch zunehmend deutlich geworden, dass Anstrengungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes allein nicht mehr ausreichend sind. Im Rahmen der Stadtentwicklung sind daneben auch heute schon die Folgen des bereits in vollem Gange befindlichen globalen Klimawandels zu berücksichtigen. Städte müssen große Anstrengungen unternehmen, um die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu bewerkstelligen, sodass auch in Zukunft eine hohe Lebensqualität in der Stadt gewährleistet werden kann.

 

Aufbauend auf und ergänzend zu den bereits vorliegenden oder noch in Bearbeitung befindlichen städtischen Konzepten (Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Solarkataster, …) soll für die Stadt Fürth im ersten Schritt eine stadtweite ganzheitliche Klimaanalyse durchgeführt und daraus abgeleitet ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet werden.

 

Spezielles Augenmerk soll dabei auf die Vernetzung und Weiterentwicklung der Bereiche der grauen (Verkehrsflächen u. Gebäude), grünen (Grünflächen) und blauen (Gewässer) Infrastruktur gelegt werden.

 

Ziel ist es dabei bereits vorhandene aktuelle Informationen und Daten zu nutzen und miteinander im Sinne einer integrierten Planung zueinander in Beziehung zu setzen, um daraus konkrete Direktiven und Maßnahmen speziell für die räumliche Planung abzuleiten. Damit sollen die Lebensqualität, die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Fürth langfristig gesichert werden.

 

Die Kosten für ein solches Konzept werden auf rund 150.000 Euro geschätzt.

 

Die Finanzierung des Konzeptes im Rahmen des Modellvorhabens „Klimagerechter Städtebau“ ist mit Zuschüssen des Landes für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen (Planungszuschüsse) möglich. Die Förderung erfolgt mit einem Fördersatz bis zu 60% der förderfähigen Kosten.

 

Erste Gespräche des Stadtplanungsamtes mit der Förderstelle haben ergeben, dass eine Bewerbung durchaus tragfähig ist, das Modellvorhaben aber auch auf große Resonanz bei anderen Städten gestoßen ist.

 

Voraussetzung für die Beantragung der Zuwendung ist ein „Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines ganzheitlichen Stadtklimakonzeptes“.

 

Über die Auswahl der Projektkommunen entscheidet das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Städtetag und Gemeindetag.

 

 

 

 

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

150.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:  Die Mittel sind bei den Haushaltsberatungen 2021 zur Verfügung zu stellen.