1. Vom Bericht der Referentin über das vorgesehene Konzept
zum Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, ein ganzheitliches Stadtklimakonzept aufzustellen.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein ganzheitliches Stadtklimakonzept aufzustellen.
Das Bayerische Kabinett hat im November 2019 das erste Bayerische Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit startet Bayern eine Klimaschutzoffensive mit einem Zehn-Punkte-Plan und insgesamt 96 Maßnahmen.
Insbesondere mit
dem neuen Modellvorhaben „Klimagerechter
Städtebau“ leistet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und
Verkehr einen wichtigen Beitrag dazu.
Ziel des
Modellvorhabens ist es, die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
möglichst frühzeitig bei Planungsentscheidungen zu berücksichtigen. Mit Hilfe
von Stadtklimakonzepten sollen städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an den
Klimawandel im Gemeindegebiet dargestellt werden.
Für das
Modellvorhaben können sich bayerische Städte und Gemeinde sowie
Verwaltungsgemeinschaften mit einer Projektidee bewerben.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt
werden, dass der Grundstein für die städtischen Klimaschutzüberlegungen mit dem
Klimaschutzfahrplan 2010 – 2020 gelegt wurde und erstmals CO2-Reduktionsziele
für die Stadt benannt wurden.
Daneben wurde 2018 ein
Energienutzungsplan erstellt um den Ist-Zustand zu bewerten und davon ausgehend
Maßnahmen und Planungsziele für BürgerInnen, die Stadtverwaltung sowie
Industrie und Gewerbe zu definieren.
Darüber hinaus wird derzeit ein Integriertes
Klimaschutzkonzept (IKSK) seitens der Stadt erarbeitet, um die Aktivitäten im
Klimaschutz in den kommenden Jahren bis 2035 und darüber hinaus zielgerichtet
zu verstärken.
In den vergangenen Jahren ist jedoch
zunehmend deutlich geworden, dass Anstrengungen auf dem Gebiet des
Klimaschutzes allein nicht mehr ausreichend sind. Im Rahmen der
Stadtentwicklung sind daneben auch heute schon die Folgen des bereits in vollem
Gange befindlichen globalen Klimawandels zu berücksichtigen. Städte müssen
große Anstrengungen unternehmen, um die Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels zu bewerkstelligen, sodass auch in Zukunft eine hohe
Lebensqualität in der Stadt gewährleistet werden kann.
Aufbauend auf
und ergänzend zu den bereits vorliegenden oder noch in Bearbeitung befindlichen
städtischen Konzepten (Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan,
Verkehrsentwicklungsplan, Solarkataster, …) soll für die Stadt Fürth im ersten
Schritt eine stadtweite ganzheitliche Klimaanalyse durchgeführt und
daraus abgeleitet ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet werden.
Spezielles Augenmerk soll dabei auf die Vernetzung und Weiterentwicklung der Bereiche der grauen (Verkehrsflächen u. Gebäude), grünen (Grünflächen) und blauen (Gewässer) Infrastruktur gelegt werden.
Ziel ist es
dabei bereits vorhandene aktuelle Informationen und Daten zu nutzen und
miteinander im Sinne einer integrierten Planung zueinander in Beziehung zu
setzen, um daraus konkrete Direktiven und Maßnahmen speziell für die räumliche
Planung abzuleiten. Damit sollen die Lebensqualität, die Standortattraktivität
und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Fürth langfristig gesichert werden.
Die Kosten für ein solches Konzept werden auf rund 150.000 Euro geschätzt.
Die Finanzierung des Konzeptes im Rahmen des Modellvorhabens „Klimagerechter Städtebau“ ist mit Zuschüssen des Landes für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen (Planungszuschüsse) möglich. Die Förderung erfolgt mit einem Fördersatz bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Erste Gespräche
des Stadtplanungsamtes mit der Förderstelle haben ergeben, dass eine Bewerbung
durchaus tragfähig ist, das Modellvorhaben aber auch auf große Resonanz bei
anderen Städten gestoßen ist.
Voraussetzung für die Beantragung der
Zuwendung ist ein „Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines
ganzheitlichen Stadtklimakonzeptes“.
Über die Auswahl der Projektkommunen entscheidet das
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem
Bayerischen Städtetag und Gemeindetag.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die Mittel
sind bei den Haushaltsberatungen 2021 zur Verfügung zu stellen. |
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