Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2020 - Orientierung der Fürther Klimaschutz-Ziele am Pariser Abkommen
Vorlage
OA/0421/2020
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Frühjahr 2021 über die Ergebnisse und die Schlüsse aus der Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz zu berichten.


Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

1)

„Bei der Formulierung der Klimaschutz-Ziele der Stadt Fürth werden die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens (Artikel 2) zugrunde gelegt. Das heißt, die zu treffenden Fürther Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang als „Anstrengungen […], um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ verstanden werden (ergänzend zu Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene).“

 

Die Klimaschutzziele der Stadt Fürth werden im Rahmen des nun zu erstellenden Klimaschutzkonzeptes konkret festgesetzt. Grundlage hierfür wird im Rahmen des Konzepts die Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz welche wiederum die Basis für die Potenzialanalyse bzw. Szenarienentwicklung sein wird. Die Ergebnisse hieraus werden bis spätestens Frühjahr 2021 vorliegen. Dabei wird sich zeigen, inwieweit ambitionierte Ziele auf realistischem Wege erreichbar sein werden. In jedem Fall wird sich die Stadt Fürth auf Ihrem Weg zur Klimaschutzstadt an den Zielen der Bundesregierung orientieren, welche im Wesentlichen eine weitestgehende Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 beinhalten und sich somit auf das internationale Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 beziehen. Das Klimaschutzkonzept wird allerdings nicht wie im Antrag beschrieben bis Ende 2020 erstellt sondern bis Ende 2021, weshalb aus momentaner Sicht eine für die Stadt Fürth konkrete Zielformulierung nicht seriös und nachvollziehbar möglich ist.

 

2)

Das zur Erreichung dieser Ziele für das Stadtgebiet Fürth verbleibende CO2-Budget wird vorgelegt, ebenso ein Pfad der Emissionsreduktion, der bis zur Verringerung der Netto-Emissionen auf annähernd Null führt.

 

Für die bereits genannte Potenzialanalyse bzw. Szenarienentwicklung wird u.a. die vom SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen) erstellte Messgröße und Herangehensweise des CO2-Budgets zu Rate gezogen. Diese gibt an, welches Budget - heruntergebrochen auf die Stadt Fürth - verbleibt, um im Rahmen des 1,5 Grad Zieles zu handeln. Durch genannte Analysen werden ebenfalls notwendige Reduktionspfade der emittierten Treibhausgase erstellt, welche langfristige Ziele über 2035 hinaus im Sinne einer weitestgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050 (s.o.) im Blick haben werden.

 

3)

Es werden Zwischenziele gesetzt, die noch in der laufenden Stadtratsperiode überprüft werden können (z. B. Ziele für 2025). Diese Zwischenziele sollen ebenfalls in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Abkommens gewählt werden.

 

Das Klimaschutzkonzept wird in erster Linie den Zeitraum bis zum Jahr 2035 umfassen. Dementsprechend wird eine relevante Zielmarke das Jahr 2035 sein. Da das Konzept jedoch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Zielerreichung umfasst, werden auch Zwischenziele enthalten sein. Teil des Klimaschutzkonzeptes ist u.a. ein Controlling-Konzept. In diesem wird dargestellt, wie die Maßnahmenumsetzung und deren Beitrag zur THG-Minderung ausfällt, um die Zieleerreichung in regelmäßigen Abständen abgleichen zu können. Die Definition der Zwischenziele wird zudem auch stark davon abhängen, ob im Rahmen des Konzepts eher ein linearer Reduktionspfad oder ein nicht-linearer Pfad eingeschlagen wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: