Der Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Frühjahr 2021 über die Ergebnisse und die Schlüsse aus der Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz zu berichten.
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
1)
„Bei der Formulierung der
Klimaschutz-Ziele der Stadt Fürth werden die Ziele des Pariser
Klimaschutzabkommens (Artikel 2) zugrunde gelegt. Das heißt, die zu treffenden
Fürther Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang als „Anstrengungen […], um den
Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“
verstanden werden (ergänzend zu Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene).“
Die
Klimaschutzziele der Stadt Fürth werden im Rahmen des nun zu erstellenden
Klimaschutzkonzeptes konkret festgesetzt. Grundlage hierfür wird im Rahmen des
Konzepts die Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz welche wiederum die
Basis für die Potenzialanalyse bzw. Szenarienentwicklung sein wird. Die Ergebnisse
hieraus werden bis spätestens Frühjahr 2021 vorliegen. Dabei wird sich zeigen,
inwieweit ambitionierte Ziele auf realistischem Wege erreichbar sein werden. In
jedem Fall wird sich die Stadt Fürth auf Ihrem Weg zur Klimaschutzstadt an den
Zielen der Bundesregierung orientieren, welche im Wesentlichen eine
weitestgehende Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 beinhalten und sich
somit auf das internationale Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr 2015
beziehen. Das Klimaschutzkonzept wird allerdings nicht wie im Antrag
beschrieben bis Ende 2020 erstellt sondern bis Ende 2021, weshalb aus
momentaner Sicht eine für die Stadt Fürth konkrete Zielformulierung nicht
seriös und nachvollziehbar möglich ist.
2)
Das zur Erreichung dieser
Ziele für das Stadtgebiet Fürth verbleibende CO2-Budget wird vorgelegt, ebenso
ein Pfad der Emissionsreduktion, der bis zur Verringerung der Netto-Emissionen
auf annähernd Null führt.
Für
die bereits genannte Potenzialanalyse bzw. Szenarienentwicklung wird u.a. die
vom SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen) erstellte Messgröße und
Herangehensweise des CO2-Budgets zu Rate gezogen. Diese gibt an, welches Budget
- heruntergebrochen auf die Stadt Fürth - verbleibt, um im Rahmen des 1,5 Grad
Zieles zu handeln. Durch genannte Analysen werden ebenfalls notwendige
Reduktionspfade der emittierten Treibhausgase erstellt, welche langfristige
Ziele über 2035 hinaus im Sinne einer weitestgehenden Treibhausgasneutralität
bis 2050 (s.o.) im Blick haben werden.
3)
Es werden Zwischenziele
gesetzt, die noch in der laufenden Stadtratsperiode überprüft werden können (z.
B. Ziele für 2025). Diese Zwischenziele sollen ebenfalls in Übereinstimmung mit
den Zielen des Pariser Abkommens gewählt werden.
Das
Klimaschutzkonzept wird in erster Linie den Zeitraum bis zum Jahr 2035
umfassen. Dementsprechend wird eine relevante Zielmarke das Jahr 2035 sein. Da
das Konzept jedoch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Zielerreichung
umfasst, werden auch Zwischenziele enthalten sein. Teil des Klimaschutzkonzeptes
ist u.a. ein Controlling-Konzept. In diesem wird dargestellt, wie die
Maßnahmenumsetzung und deren Beitrag zur THG-Minderung ausfällt, um die
Zieleerreichung in regelmäßigen Abständen abgleichen zu können. Die Definition
der Zwischenziele wird zudem auch stark davon abhängen, ob im Rahmen des
Konzepts eher ein linearer Reduktionspfad oder ein nicht-linearer Pfad
eingeschlagen wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||