Antworten – siehe Sachverhalt:
Die Fragen sind aus Sicht der Gebäudewirtschaft wie folgt zu beantworten:
Zu. 1) Dieser Flächenbedarf wurde seitens des Sozialreferates definiert. Zudem ergibt sich dieser Bedarf aus dem hohen Einzelzimmerbedarf und der vorhandenen Raumstruktur.
Zu 2) Die Unterbringung ist nach Einschätzung des Sozialreferats aus fachlicher Sicht teilweise beengt. Die gesetzlichen Anforderungen in den bestehenden Räumlichkeiten sind erfüllt.
Zu 3) In das Familienhaus in der Variante der Anmietung von 2 Vollgeschossen sollen neu einziehen
-
das
Familiencafé mit angeschlossener Küche(nzeile) (107 qm)
-
ein
Einzelzimmer Koordinationsstelle Familienstützpunkte (15 qm)
(s.
hierzu Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 Familienstützpunkte -
Konzeptvorstellung und weiteres Vorgehen)
-
der
Pflegestützpunkt (SzA) mit einer Gesamtfläche von max. 136 qm,
-
hinzukommen
- wie ausgeführt ein Aufenthaltsraum für 55 Kolleginnen und Kollegen (63
qm)
-
und
ein Besprechungsraum (43 qm).
Hinzuweisen ist darauf, dass keine separaten Lagerflächen außerhalb des angemieteten Bereichs vorhanden sind (also nicht wie im Sozialrathaus Archivräume im Keller). Die vorhandenen Unterlagen sind in den jeweiligen Büroräumen unterzubringen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anfrage vom 01.09.2020 – AF –Ö/0362/2020