Betreff
Vorlage zum gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen von SPD und CSU - Befürwortung der Teilnahme des Frauenhauses Fürth am Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Vorlage
SzA/0204/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die angesprochenen Bestätigungen seitens der Stadt Fürth und seitens des Landkreises bereits seit September 2019 dem Frauenhaus-Verein vorliegen. (Anlagen 01 und 02)

2.    Der Stadtrat bittet den Frauenhaus-Verein einen Förderantrag zu stellen an das BMFSFJ im Rahmen des Investitionsprogramms zur Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung von Innovationen im Hilfesystem für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder. Der Frauenhaus-Verein stellt zusammen, in welcher Weise die Stadt Fürth den Frauenhaus-Verein bei der Erstellung des Förderantrags an das BMFSFJ unterstützen könnte.

3.    Die Stadt Fürth sichert zu, den Frauenhaus-Verein bei der Antragstellung im Rahmen ihrer fachlichen und personellen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

 


Sachstandsbericht Frauenhaus

 

 

Im Jahr 1992 wurde zwischen der Stadt Fürth und dem Verein „Frauenhaus Fürth – Hilfe für Frauen in Not e.V.“ eine Vereinbarung zum Erwerb eines Anwesens und Einrichtung eines Frauenhauses in Fürth geschlossen. Die Finanzierung des Anwesens erfolgte ausschließlich durch die Stadt Fürth; der laufende Betrieb erfolgt, abzüglich Zuschüssen und Zuwendungen Dritter, ebenfalls durch die Stadt Fürth.

 

1995 wurde eine Vereinbarung der Stadt Fürth mit dem Landkreis Fürth und dem Bezirk Mittelfranken über die Finanzierung der Grundkosten (Personal- und Sachkosten) geschlossen. Diese Vereinbarung sieht einen Verteilungsmaßstab von jeweils 3 Plätzen für Stadt und Landkreis vor. Die Kostentragung erfolgt allerdings über eine Spitzabrechnung der verauslagten Kosten nach dem Verhältnis der Belegung durch Frauen aus ihrem Gebiet. Eine Kostenbeteiligung des Bezirks besteht nicht mehr, da die Zuständigkeit des Bezirks für ausländische Frauen zwischenzeitlich entfallen ist.

 

Eine weitere Finanzierung erfolgt über die Richtlinie zur Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen durch den Freistaat Bayern, der seine Förderung durch Anhebung des Sockelbetrages und Erhöhung der Personalschlüssel deutlich angehoben hat.

 

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.08.2019 wurde die neue Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe in Kraft gesetzt. In der Anlage zum Rundschreiben des Bayerischen Städtetages vom 14.03. 2019 wurde unter Zugrundelegung eines Frauenhausplatzes pro 10.327 Einwohnerinnen von 18 bis 80 Jahre (Stand 31.12.2017) für die Stadt Fürth ein Bedarf an Frauenhausplätzen von 4,96 Plätzen und für den Landkreis Fürth ein Bedarf von 4,51 Plätzen festgestellt. Damit zukünftig das Frauenhaus seine Plätze entsprechend ausweiten darf (Interessensbekundung des Frauenhauses erforderlich), bedurfte es der Anerkennung des Bedarfs durch die Kommune. Sowohl für die Stadt Fürth als auch für den Landkreis Fürth wurden im September 2019 jeweils 5 förderfähige Frauenhausplätze (insgesamt 10 Plätze) für angemessen und bedarfsgerecht anerkannt. Siehe Anlagen 01 und 02

 

Da die Ausweitung der aktuell 5 Frauenhausplätze am derzeitigen Standort nicht möglich ist, hat sich der Frauenhausverein auf die Suche nach neuen Räumlichkeiten gegeben. Als geeignet hat sich das 2. OG im Gebäude „Rosengarten“ aufgetan. Hier soll, neben der Ausweitung auf 10 Plätze, ein neues offenes Konzept verwirklicht werden und auch die Frauenberatungsstelle, die derzeit in der Frankenstr. untergebracht ist, angesiedelt werden.

 

Der Kauf des Grundstückes und der Bau des Frauenhauses wurden vollständig von der Stadt Fürth finanziert. Die Räumlichkeiten im Rosengarten sollen dagegen angemietet werden. Deshalb sind sowohl die Vereinbarung der Stadt Fürth mit dem Frauenhausverein als auch die Vereinbarung mit dem Landkreis Fürth neu zu gestalten.

 

 

Die Anmietung des Frauenhauses stellt sich für die Stadt Fürth wie folgt dar:

 

  1. Das bestehende Anwesen ist durch das Frauenhaus zu verkaufen und der Erlös wird auf den städtischen Mietanteil angerechnet (voraussichtlich 5 -10 Jahre).
  2. Die Stadt trifft mit dem Landkreis eine neue Vereinbarung, dass der Landkreis 50 % der jährlichen Mietkosten übernimmt (hier besteht Einverständnis seitens der Landkreis-Verwaltung).
  3. Einnahmen des Frauenhauses für die Kosten der Unterkunft (entweder durch selbstzahlende Frauen oder Einnahmen aus SGB II, XII oder Asyl) verringern die Höhe des kommunalen Mietanteils.

 

Das BMFSFJ hat ein Investitionsprogramm zur Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung von Innovationen im Hilfesystem für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder aufgelegt. Dieses könnte für Umbaumaßnahmen im Rosengarten herangezogen werden, um den Mietpreis entsprechend zu senken. In einer gemeinsamen Besprechung mit dem Landkreis und dem Frauenhaus hat sich der Vorstand des Frauenhauses jedoch dahingehend geäußert, „dass der Förderantrag für dieses Investitionsprogramm derart aufwendig und schwierig wäre, dass sie sich nicht in der Lage sähen diesen stellen und sie deshalb erwarten würden, dass hier die Stadt unterstützend tätig wird“.
Da die Stadt weder Eigentümerin noch Mieterin dieses Geschosses ist, muss der Förderantrag durch das Frauenhaus gestellt werden. Eine Unterstützung durch die Stadt Fürth wäre nur möglich, wenn das Baureferat hier in fachlicher Hinsicht eingebunden ist und es entsprechende Personalkapazitäten gibt.

 

Unter Zugrundelegung der Annahme, dass das Frauenhaus das 2. OG im Rosengarten (evtl. ab 01.01.2022) anmieten kann, sind folgende Schritte erforderlich:

 

  1. Der Frauenhaus-Verein legt eine Konzeption einschließlich eines Finanzierungsplanes für die Räumlichkeiten Rosengarten sowohl der Stadt Fürth als auch dem Landkreis Fürth vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Mietvertrages zur Beschlussfassung vor.
  2. Der Förderantrag an das BMFSFJ wird vom Frauenhaus-Verein gestellt.
    Der Frauenhaus-Verein stellt zusammen, in welcher Weise die Stadt Fürth dabei unterstützend tätig werden soll.
  3. Die Vereinbarung zur Finanzierung des Frauenhauses wird von der Stadt Fürth gekündigt und neu verhandelt.
    Hierbei ist unter anderem auch eine Betreuungspauschale sowohl für Frauen als auch für Kinder zu errechnen und gemeinsam festzulegen, die im Rahmen einer Kostenerstattung einer außerbayerischen Kommune für Frauen aus deren Bereich in Rechnung gestellt werden kann. (in Bayern wird aufgrund einer Frauenhausvereinbarung auf die gegenseitige Kostenerstattung verzichtet)
  4. Die Vereinbarung mit dem Landkreis wird zum 31.12.2021 gekündigt und eine neue Vereinbarung mit einer 50%igen Kostenbeteiligung abgeschlossen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01 und Anlage 02: Bestätigungen Stadt Fürth und Landkreis Fürth