Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2020 - Genehmigung der erweiterten Freischankflächen auch für die Saison 2021
Vorlage
Rf. VI/0079/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung genehmigt die erweiterten Freischankflächen auch im Jahr 2021 bei entsprechender Antragstellung der Gastronomen. Voraussetzung ist das Fortgelten der Abstandsregeln
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Sondernutzungsgebühren bis Ende 2021.


Erweiterte Freischankflächen
Auf den Antrag der Grünen wird Bezug genommen. Die Erweiterung der Freischankflächen für die Gastronomie hat dazu beigetragen, dass die Gastronomen unter Einhaltung der Abstandsregeln eine Vielzahl ihrer bisher genehmigten Außensitzplätze erhalten konnten und damit wirtschaftlich gestärkt wurden. Wesentlich war dabei die Erweiterung der nutzbaren Flächen von 40qm auf 60 qm ohne Baugenehmigung und ohne Lärmschutzprüfung. In der Bevölkerung wurde dies positiv aufgenommen, es gingen keine Beschwerden ein.
Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass mit der Erweiterung der Freiflächen keine Erhöhung der Außensitzplätze verbunden war. Hierzu wäre im Einzelfall ein gesondertes Verfahren durchzuführen.
Sollten die Abstandsregeln 2021 fortgelten, so kann weiter so verfahren werden.

Sondernutzungsgebühren
Gastronomie und Einzelhandel leiden erheblich unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Unternehmensbefragung Einzelhandel in der Innenstadt der CIMA ergab, dass ab März 2020 über 70 % der Betriebe erhebliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen hatten. Die Verwaltung empfiehlt dem Wirtschaftsausschuss, den Erlass der Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder sowie für Außenbestuhlungen für die Wintersaison 2020/2021 auch für das Jahr 2021 zu erlassen. Im Stadtrat am 28.10.2020 ist das Thema vorgesehen. Die Mindereinahmen belaufen sich auf ca. 80.000.- € gesamt. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: