Die Verwaltung genehmigt die erweiterten Freischankflächen
auch im Jahr 2021 bei entsprechender Antragstellung der Gastronomen.
Voraussetzung ist das Fortgelten der Abstandsregeln
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der
Sondernutzungsgebühren bis Ende 2021.
Erweiterte
Freischankflächen
Auf den Antrag der Grünen wird Bezug genommen. Die Erweiterung der
Freischankflächen für die Gastronomie hat dazu beigetragen, dass die
Gastronomen unter Einhaltung der Abstandsregeln eine Vielzahl ihrer bisher
genehmigten Außensitzplätze erhalten konnten und damit wirtschaftlich gestärkt
wurden. Wesentlich war dabei die Erweiterung der nutzbaren Flächen von 40qm auf
60 qm ohne Baugenehmigung und ohne Lärmschutzprüfung. In der Bevölkerung wurde
dies positiv aufgenommen, es gingen keine Beschwerden ein.
Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass mit der Erweiterung der Freiflächen keine
Erhöhung der Außensitzplätze verbunden war. Hierzu wäre im Einzelfall ein
gesondertes Verfahren durchzuführen.
Sollten die Abstandsregeln 2021 fortgelten, so kann weiter so verfahren werden.
Sondernutzungsgebühren
Gastronomie und Einzelhandel leiden erheblich unter den Auswirkungen der
Corona-Pandemie. Die Unternehmensbefragung Einzelhandel in der Innenstadt der
CIMA ergab, dass ab März 2020 über 70 % der Betriebe erhebliche Umsatzrückgänge
zu verzeichnen hatten. Die Verwaltung empfiehlt dem Wirtschaftsausschuss, den
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder sowie für
Außenbestuhlungen für die Wintersaison 2020/2021 auch für das Jahr 2021 zu
erlassen. Im Stadtrat am 28.10.2020 ist das Thema vorgesehen. Die
Mindereinahmen belaufen sich auf ca. 80.000.- € gesamt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||