Kenntnisnahme
Das Stadtplanungsamt, Abteilung
Verkehrsplanung befindet sich bei dem Projekt Grüne Achse derzeit in der
Grundlagenarbeit. Aufgrund der dauerhaft hohen Personalauslastung, und
verschärft durch die Pandemiemaßnahmen, kann das Projekt Grüne Achse nur zeitweilig
bearbeitet werden.
Bisher fand eine umfassende,
ämterübergreifende Analyse und Begehung der Achse statt. Diese Analyse mündete
in einer Aufstellung verschiedener, für das Ziel der Vernetzung der beiden
Parks durch eine attraktive Wegeverbindung insbesondere für Fußgänger,
notwendiger Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind naturgemäß von stark variierender
Bedeutung, aber auch Umfang und Mittelbedarf variieren. Im nächsten Schritt
findet eine Bündelung dieser Maßnahmen zu sogenannten Modulen statt, die inhaltlich
oder räumlich in Zusammenhang stehen und dann nach Priorisierung umgesetzt
werden sollen.
Das Ziel der Verwaltung ist, im
ersten Quartal des Jahres 2021 dem BWA ein Konzept vorzulegen, das den
Beschluss der Module und deren Priorisierung beinhaltet.
Der Schnittpunkt mit der
Willy-Brandt-Anlage wird bei beiden Planungen selbstredend Gegenstand der
planerischen Auseinandersetzung werden. Da an diesem Knoten mehrere Belange
berücksichtigt werden müssen, finden weitere ämterübergreifende Abstimmungen noch
vor der nächsten Bürgerbeteiligung statt. Die Luisenstraße wurde bislang
bewusst bei der kompletten Planung der Willy-Brandt-Anlage ausgeklammert, ihre
Umgestaltung hängt stark von der weiteren Entwicklung von Gebhardtstraße und
Nürnberger Straße ab. Es ist hier noch zu bestimmen, wie weit man sie bei dem
aktuellen Stand einbinden kann.
Zu Ergänzungsantrag B90 (TOP 7.1.1):
Das Straßenverkehrsamt hat
folgende Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben:
„…mit einer Grenzmarkierung
kann hier kein Stationierungsverbot verankert werden. VZ 299 (Grenzmarkierung)
benötigt zur Wirksamkeit stets einen Grundtatbestand (gesetzliches bzw.
angeordnetes Parkverbot), der hier an der Otto-Seeling-Promenade nicht besteht.
Lediglich ein Haltverbotsbereich über eine Länge von 4 – 5 m wird kaum
Akzeptanz finden. Der Zugangsbereich zum Stadtpark sollte auf jeden Fall
baulich unterstützt werden (z.B. Gehwegnase).“
Seitens der Verkehrsplanung
wird die Einschätzung geteilt, dass hier bauliche Maßnahmen notwendig sind um
eine akzeptierte Freihaltung zu erzeugen. Ein vorgezogener Seitenraum kann hier
ein geeigneter Ansatz sein, um die dann dort entstehende Querungsstelle im
Umfeld von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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