Betreff
Vorlage zur Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 - Sachstand: Grüne Fußgängerachse zwischen Südstadtpark und Stadtpark sowie zum Ergänzungsantrag der Grünen vom 11.10.2020
Vorlage
SpA/0862/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme


Das Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsplanung befindet sich bei dem Projekt Grüne Achse derzeit in der Grundlagenarbeit. Aufgrund der dauerhaft hohen Personalauslastung, und verschärft durch die Pandemiemaßnahmen, kann das Projekt Grüne Achse nur zeitweilig bearbeitet werden.

 

Bisher fand eine umfassende, ämterübergreifende Analyse und Begehung der Achse statt. Diese Analyse mündete in einer Aufstellung verschiedener, für das Ziel der Vernetzung der beiden Parks durch eine attraktive Wegeverbindung insbesondere für Fußgänger, notwendiger Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind naturgemäß von stark variierender Bedeutung, aber auch Umfang und Mittelbedarf variieren. Im nächsten Schritt findet eine Bündelung dieser Maßnahmen zu sogenannten Modulen statt, die inhaltlich oder räumlich in Zusammenhang stehen und dann nach Priorisierung umgesetzt werden sollen.

 

Das Ziel der Verwaltung ist, im ersten Quartal des Jahres 2021 dem BWA ein Konzept vorzulegen, das den Beschluss der Module und deren Priorisierung beinhaltet.

 

Der Schnittpunkt mit der Willy-Brandt-Anlage wird bei beiden Planungen selbstredend Gegenstand der planerischen Auseinandersetzung werden. Da an diesem Knoten mehrere Belange berücksichtigt werden müssen, finden weitere ämterübergreifende Abstimmungen noch vor der nächsten Bürgerbeteiligung statt. Die Luisenstraße wurde bislang bewusst bei der kompletten Planung der Willy-Brandt-Anlage ausgeklammert, ihre Umgestaltung hängt stark von der weiteren Entwicklung von Gebhardtstraße und Nürnberger Straße ab. Es ist hier noch zu bestimmen, wie weit man sie bei dem aktuellen Stand einbinden kann.

 

Zu Ergänzungsantrag B90 (TOP 7.1.1):

 

Das Straßenverkehrsamt hat folgende Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben:

 

„…mit einer Grenzmarkierung kann hier kein Stationierungsverbot verankert werden. VZ 299 (Grenzmarkierung) benötigt zur Wirksamkeit stets einen Grundtatbestand (gesetzliches bzw. angeordnetes Parkverbot), der hier an der Otto-Seeling-Promenade nicht besteht. Lediglich ein Haltverbotsbereich über eine Länge von 4 – 5 m wird kaum Akzeptanz finden. Der Zugangsbereich zum Stadtpark sollte auf jeden Fall baulich unterstützt werden (z.B. Gehwegnase).“

 

Seitens der Verkehrsplanung wird die Einschätzung geteilt, dass hier bauliche Maßnahmen notwendig sind um eine akzeptierte Freihaltung zu erzeugen. Ein vorgezogener Seitenraum kann hier ein geeigneter Ansatz sein, um die dann dort entstehende Querungsstelle im Umfeld von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: