Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 07.10.2020 - Verkehrsberuhigung Hintere Straße
Vorlage
SVA/0243/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hintere Straße und Geißäckerstraße in eine Tempo-30-Zone zu integrieren. Mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen besteht Einverständnis.


Aus der Wohnbevölkerung im Umgriff der Hintere Straße bestehen seit Jahren Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Die Hintere Straße dient dabei nicht nur der Erschließung der Wohnquartiere südlich und nördlich der Straße, sie verbindet auch die Hafenstraße und den östlich der Hafenstraße liegenden Ortsteil Unterfarrnbach mit dem Stadtteil Burgfarrnbach. Für das Gewerbegebiet um die Siegelsdorfer Straße hat die Hintere Straße ebenfalls Erschließungsfunktion. In der Hintere Straße verkehrt eine öffentliche Buslinie zwischen Hafenstraße und Moosweg.

Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung als Streckenverbot fehlen in der Hintere Straße weiterhin die Voraussetzungen, da keine besonderen Gefahrenstellen, die über das Maß der allgemein vorhandenen Gefahrenstellen hinausgehen, bekannt sind. Das Gebiet zwischen der MD-Kanal-Westseite, Moosweg, Oberfarrnbacher Straße und Hintere Straße dient überwiegend der Wohnnutzung und ist im Kern flächendeckend als Tempo-30-Zone ausgewiesen. An der Geißäckerstraße befindet sich eine Kindertagesstätte und der Zugang zum Talraum am MD-Kanal, der sowohl durch Nutzer der Skater-Anlage und Radfahrende intensiv genutzt wird. Durch Integration der Geißäckerstraße und Hintere Straße in eine Tempo-30-Zone könnte das Wohnumfeld westlich des MD-Kanals aufgewertet werden. Tiefbauamt und Stadtplanungsamt teilen die Einschätzung und auch die Polizei sieht lediglich die Einbeziehung  der Geißäckerstraße kritisch. Die umfassende Lösung mit der Geißäckerstraße soll dennoch weiterverfolgt werden. Im Interesse des öffentlichen Buslinienverkehrs soll die Hintere Straße gegenüber den einmündenden Straßen „Sperlingstraße“ und „Krähenweg“ bevorrechtigt werden. An den übrigen Einmündungen würde die gesetzliche Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ gelten. Die Leitlinien (Mittelmarkierung) in der Hintere Straße und Geißäckerstraße wären zu entfernen.

Eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung in der Hintere Straße wäre durch eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage grundsätzlich möglich und wird seitens Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung befürwortet. Bislang bestehen jedoch noch keine konkreten Pläne über die Einführung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Die Verwaltung beabsichtigt, mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg eine Vereinbarung über eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Hintere Straße anzubahnen.

Der Verkehrsausschuss wird ersucht, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen. Mit dem Verkehrsunternehmen der infra fürth ist das Vorhaben noch abzustimmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: