Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Franken- bzw. Schwabenstraße wird beschlossen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Für das kleine Quartier Franken-/Schwabenstraße besteht bisher keine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung. Es bestehen jedoch keine straßenverkehrsrechtlichen Bedenken, die Frankenstraße bzw. Schwabenstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen.
Die Ludwig-Quellen-Straße sowie die Kurgartenstraße sind Bestandteil der Bedarfsumleitungsstrecke U 31 der A 73 (Nürnberg – Suhl nordwärts). Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone ist hier nicht zulässig und für eine streckenhafte Geschwindigkeitsbeschränkung fehlt es an den rechtlichen Voraussetzungen, da keine besondere Gefahrenlage besteht, die über die allgemeinen Verkehrsgefahren erheblich hinausgeht. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird Autorennen oder anderes normabweichendes Verkehrsverhalten nicht verhindern. Die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen sind ausreichend.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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