Betreff
Bekanntgaben zu Tagesordnungspunkten vorheriger Sitzungen
Vorlage
SVA/0247/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

1.       Oberfarrnbacher Straße zwischen Hintere Straße und Ortsteil Atzenhof
aus dem Verkehrsausschuss vom 03.07.2020 bzw. BWA 16.09.2020

Nach Durchführung einer Verkehrsschau am 12.10.2020 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Oberfarrnbacher Straße auf 60 km/h beschränkt


2.       Atzenhofer Straße (freie Strecke) zwischen Atzenhof und Ritzmannshof
aus dem Verkehrsausschuss vom 03.07.2020 bzw. BWA 16.09.2020

Nach Durchführung einer Verkehrsschau am 12.10.2020 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Atzenhofer Straße auf 60 km/h beschränkt


3.       Ritzmannshofer Straße (freie Strecke) zwischen Oberfarrnbacher Straße und Ritzmannshof

Nach Durchführung einer Verkehrsschau am 12.10.2020 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ritzmannshofer Straße auf 60 km/h beschränkt


4.       Atzenhofer/Oberfarrnbacher Straße – Richtung Ritzmannshof
aus dem Verkehrsausschuss vom 03.07.2020 bzw. BWA 16.09.2020

Einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf es nicht, da dieser Bereich bereits Bestandteil einer Tempo-30-Zone ist. Nach Durchführung einer Verkehrsschau am 12.10.2020 wird festgestellt, dass die Örtlichkeit übersichtlich ist und es einer zusätzlichen Fahrbahnmarkierung nicht bedarf.


5.       Oberfarrnbacher/Atzenhofer Straße und Atzenhofer Straße/Hornackerweg
aus dem Verkehrsausschuss vom 03.07.2020 bzw. BWA 16.09.2020

An beiden Einmündungen besteht die gesetzliche Vorfahrtsregel „Rechts-vor-Links“. Nach Durchführung einer Verkehrsschau am 12.10.2020 wird festgestellt, dass die Örtlichkeit übersichtlich ist und keine Unklarheiten über die Vorfahrt bestehen. Die Anbringung zusätzlicher Verkehrszeichen ist mit Blick auf § 45 Abs. 9 StVO unzulässig.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: