Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 15.10.2020 - Vorgehen gegen illegale Autorennen und übermäßig laute Fahrzeuge
Vorlage
SVA/0248/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. Die Stadt Fürth ist ebenso wie die Bayerische Landespolizei zur Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Stadtgebietes ermächtigt. Zur Abgrenzung kommunaler und polizeilicher Maßnahmen, beschränkt sich die Stadt Fürth auf die Geschwindigkeitsüberwachung in Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterhalb 50 km/h. Hinsichtlich der Tageszeit bestehen keine grundsätzlich keine Einschränkungen.

  2. Die Stadt Fürth ist Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, der Zweckverband führt die Geschwindigkeitsüberwachung für die Stadt Fürth durch.

  3. Die Stadt Fürth hat keine Befugnis zur Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen.

  4. Die Stadt Fürth verfügt über keine Ausstattung im Sinne der Ziffer 3

  5. Die Stadt Fürth verfügt nicht über Personal zur Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. hinsichtlich technischer Änderungen an Kraftfahrzeugen.

Die Polizeiinspektion Fürth hat die Auto-Poser- und Tuning-Szene ganzjährig im Blick. Sollten Bürgerinnen und Bürger Rennen mit Kraftfahrzeugen beobachten, sollte die Polizei über Notruf 110 verständigt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: