Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 15.10.2020 - Vorgehen gegen illegale Autorennen und übermäßig laute Fahrzeuge
Vorlage
SVA/0248/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
- Die Stadt Fürth ist ebenso
wie die Bayerische Landespolizei zur Feststellung, Verfolgung und Ahndung
von Zuwiderhandlungen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
des Stadtgebietes ermächtigt. Zur Abgrenzung kommunaler und polizeilicher Maßnahmen,
beschränkt sich die Stadt Fürth auf die Geschwindigkeitsüberwachung in
Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterhalb 50 km/h.
Hinsichtlich der Tageszeit bestehen keine grundsätzlich keine
Einschränkungen.
- Die Stadt Fürth ist Mitglied
des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, der
Zweckverband führt die Geschwindigkeitsüberwachung für die Stadt Fürth
durch.
- Die Stadt Fürth hat keine
Befugnis zur Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Zusammenhang mit technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen.
- Die Stadt Fürth verfügt über
keine Ausstattung im Sinne der Ziffer 3
- Die Stadt Fürth verfügt nicht
über Personal zur Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen
die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. hinsichtlich technischer
Änderungen an Kraftfahrzeugen.
Die Polizeiinspektion Fürth hat die Auto-Poser- und
Tuning-Szene ganzjährig im Blick. Sollten Bürgerinnen und Bürger Rennen mit
Kraftfahrzeugen beobachten, sollte die Polizei über Notruf 110 verständigt
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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