Betreff
Verlängerung des Nutzungvertrages mit indoor Sport Fürth GmbH zur Sicherstellung des Schulsports
Vorlage
SchvA/0380/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

 

Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt über die Verlängerung des Nutzungsvertrages mit indoor Sport Fürth zu den Konditionen für vereinseigenen Sporthallen zustimmend Kenntnis.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Verlängerung des Vertrags über die Nutzung der Halle von indoor Sport Fürth bis März 2021 zu den Konditionen der vereinseigenen Sporthallen.


Mit indoor Sport Fürth GmbH besteht seit Jahren eine Vereinbarung, dass die "Indoor-Halle" auch für den Schulsport zur Verfügung steht. Dazu wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen. Insbesondere wurde dort der lehrplanmäßige Sportunterricht des Hardenberg-Gymnasiums während der immer noch andauernden Instandsetzung der Hardenberg-Turnhalle intensiv genutzt und wäre ohne diese Kapazitäten undenkbar gewesen. Aber auch andere Schulen nutzen die Halle stundenweise.

 

Im September 2017 wurde die Bezahlung vom Nutzungsentgelt für vereinseigene Sporthallen abgekoppelt. Die jahresdurchschnittliche Vergütung für vereinseigene Sporthallen lag bis Ende 2019 bei 609 € pro Schulstunde. Die Vergütung für die indoor Sport Fürth GmbH wurde neu auf tatsächliche Nutzungsstunden (60 € pro Stunde) basierend berechnet.

 

Der Vertrag ist mit Ende des Schuljahres 2019-2020 ausgelaufen und soll bis zur Fertigstellung der Hardenberg-Turnhalle voraussichtlich März 2021 verlängert werden. Außerdem sind durch Hallensperrungen bzw. eingeschränkter Nutzung von Schulsporthallen auf Grund des Lüftungskonzeptes durch Corona weiterer Bedarf an Sportflächen vorhanden.

 

Die vertragliche Gestaltung soll folgende Eckpunkte enthalten:

  • Pauschale Anmietung der "Indoor-Halle" von 8:00 - 15:15 Uhr, für flexible Nutzung während der Wintersaison
  • Vergütung soll rückwirkend ab Januar 2020 wieder - wie bei den vereinseigenen Sporthallen (jahresdurchschnittlich 1.218 € pro Schulstunde) - erfolgen, damit auch indoor Sport Fürth GmbH, gleich den Vereinen, bezahlt werden kann. Hinweise: Indoor Sport Fürth wurde seit Beginns der Schulschließung im März nicht belegt und nicht bezahlt. Dies begann erst mit dem neuen Schuljahr im September 2020.

 

Hinweis: Belegung und Zahlung der Halle nur, wenn das jeweils gültige Infektionsschutzgesetz und -verordnung es zulassen. So wurden mit Beginn der Schulschließung im März bis Ende des Schuljahres 19-20 keine Zahlungen vorgenommen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

70.000

 

nein

X

ja

42.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2320.5310

Budget-Nr. 40220

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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