Die
Einbahnregelung in der Moststraße, zwischen Friedrich- und Hallstraße, wurde
mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 20.04.2020 aufgehoben. Die Maßnahme wurde
erforderlich, da mit dem Beschluss vom 18.03.2020 (BWA/106/2020) die Hallstraße
zwischen Moststraße und Alexanderstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich
umgestaltet werden soll und deshalb der Verkehr in diesem Bereich deutlich zu
reduzieren war, um die Aufenthaltsfunktion innerhalb des geplanten
verkehrsberuhigten Bereiches zu gewährleisten.
Während es
auf der nördlichen Straßenseite der Moststraße zu keinen Änderungen kam, wurde
die bestehende Verkehrsbeschränkung vor der Augenklinik der neuen Fahrtrichtung
angepasst. Zwischen der Tiefgaragenausfahrt Neue Mitte und Friedrichstraße
wurde das bestehende eingeschränkte Haltverbot in ein absolutes Haltverbot
geändert. Beidseitiges Parken war in diesem Bereich der Moststraße auch vor der
Änderung nicht zulässig.
Das Anwesen
Moststraße 11 liegt innerhalb der Fußgängerzone, Kurzzeitstellplätze machen
hier keinen Sinn. An der nordwestlichen Kreuzungsseite der Most-/Hallstraße
befindet sich eine Ladezone, die beinahe ständig verparkt wird, zudem müssten
Fahrzeuge den westlichen Straßenast der Moststraße rückwärtig zur Hallstraße
verlassen, wodurch ein deutlich höheres Gefährdungsrisiko für Passanten, vor
allem nach Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches, zu unterstellen ist.
Die Ladezone
sollte aufgelassen und die Fußgängerzone bis zur Hallstraße erweitert werden.
Ein alternativer Standort für eine Ladezone ist zu prüfen, diese kann aber
unter aller gegebenen Voraussicht nur mit einem Entfall weiterer Parkplätze
angeordnet werden. Die Durchsetzung der Verkehrsbeschränkungen ist eine Aufgabe
der Verkehrsüberwachung.
Auch in
diesem Fall besteht noch verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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