Betreff
Vorlage zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.10.2020 - Maßnahmen zur Reduzierung der Probleme im Bereich Most- und Hallstraße
Vorlage
SVA/0253/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Einbahnregelung in der Moststraße, zwischen Friedrich- und Hallstraße, wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 20.04.2020 aufgehoben. Die Maßnahme wurde erforderlich, da mit dem Beschluss vom 18.03.2020 (BWA/106/2020) die Hallstraße zwischen Moststraße und Alexanderstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden soll und deshalb der Verkehr in diesem Bereich deutlich zu reduzieren war, um die Aufenthaltsfunktion innerhalb des geplanten verkehrsberuhigten Bereiches zu gewährleisten.

Während es auf der nördlichen Straßenseite der Moststraße zu keinen Änderungen kam, wurde die bestehende Verkehrsbeschränkung vor der Augenklinik der neuen Fahrtrichtung angepasst. Zwischen der Tiefgaragenausfahrt Neue Mitte und Friedrichstraße wurde das bestehende eingeschränkte Haltverbot in ein absolutes Haltverbot geändert. Beidseitiges Parken war in diesem Bereich der Moststraße auch vor der Änderung nicht zulässig.

Das Anwesen Moststraße 11 liegt innerhalb der Fußgängerzone, Kurzzeitstellplätze machen hier keinen Sinn. An der nordwestlichen Kreuzungsseite der Most-/Hallstraße befindet sich eine Ladezone, die beinahe ständig verparkt wird, zudem müssten Fahrzeuge den westlichen Straßenast der Moststraße rückwärtig zur Hallstraße verlassen, wodurch ein deutlich höheres Gefährdungsrisiko für Passanten, vor allem nach Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches, zu unterstellen ist.

Die Ladezone sollte aufgelassen und die Fußgängerzone bis zur Hallstraße erweitert werden. Ein alternativer Standort für eine Ladezone ist zu prüfen, diese kann aber unter aller gegebenen Voraussicht nur mit einem Entfall weiterer Parkplätze angeordnet werden. Die Durchsetzung der Verkehrsbeschränkungen ist eine Aufgabe der Verkehrsüberwachung.

Auch in diesem Fall besteht noch verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: