Die
Ottostraße ist für den Radverkehr ab der Kreuzung mit der Marienstraße in
Richtung Mathildenstraße entgegen der geltenden Einbahnrichtung geöffnet. Kurz
vor Einmündung in die Mathildenstraße wird der Radverkehr auf den Gehweg
geführt, da der Raum im Einmündungsbereich infolge des öffentlichen
Buslinienverkehrs zu gering ist. Der Gehweg ist aus diesem Grund von der
Auffahrt bis zur Mathildenstraße als gemeinsamer Rad- und Fußweg in Richtung
des Radverkehrs ausgewiesen.
Grundsätzlich
bestehen gegen die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der
Einbahnstraßenrichtung der Ottostraße zwischen Mathilden- und Marienstraße
keine Bedenken, soweit die Fahrbahnbreite für ein Miteinander des ÖPNV, MIV und
Radverkehr ausreichend ist. Die Angelegenheit muss verwaltungsintern und mit
der Polizei noch abgestimmt werden. Soweit keine Hinderungsgründe bestehen,
wird eine positive Entscheidung zugesichert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||