Betreff
Vorlage zum Antrag der AfD - ct-Wert erfassen und zur Bewertung der Situation heranziehen
Vorlage
OA/0424/2020
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt.


Zum Antrag der Stadtratsgruppe der AfD nimmt die Verwaltung wir folgt Stellung:

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wird beauftragt

 

- den ct-Wert von den beteiligten Laboren zwingend anzufordern. Labore die dem

nicht nachkommen, werden nicht mehr beauftragt.

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beauftragt keine Labore mit der Durchführung bzw. Auswertung von Corona-Tests. Diese Testungen werden durch das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, die niedergelassenen Ärzte, das Klinikum Fürth und das gemeinsame Testzentrum von Stadt und Landkreis Fürth beauftragt. Zudem erhält die Stadt Fürth im Vollzug der Einreise-Quarantäneverordnung auch Ergebnisse von Testungen, die außerhalb des Stadtgebietes vorgenommen werden, teilweise auch im Ausland. Die Verwaltung hat somit keinen Einfluss auf die Auswahl der beauftragten Labore.

 

- den ct-Wert zu erfassen und zur Beurteilung der Einzelsituation der Bürger und der

Gesamtsituation heranzuziehen.

 

Die Stadt Fürth verfügt über kein eigenes Gesundheitsamt, die Aufgaben der Gesundheitsbehörde nimmt für das Stadtgebiet Fürth das Gesundheitsamt des Landratsamtes Fürth wahr. Aufgabe des Landratsamtes Fürth/Gesundheitsamt ist insoweit auch, auf Grund der dort vorliegenden Testergebnisse sowohl Einzelsituationen, als auch die Gesamtsituation aus medizinischer Sicht zu bewerten. Wie dies das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt erledigt bzw. welcher Erkenntnisse sich die zuständige Fachbehörde hierbei bedient, unterliegt nicht der Einflussmöglichkeit der Stadt Fürth.

 

- vorhandene ct-Werte aus früheren Tests baldmöglichst nachzuerfassen

 

Da die ct-Werte nicht in allen Testungen einzeln ausgewiesen sind, der Stadt Fürth mangels Zuständigkeit nur ein geringer Teil der Testergebnisse bekannt wird und insbesondere mangels gesundheitsbehördlicher Zuständigkeit ist eine Nacherfassung der wenigen vorliegenden Werte nicht möglich bzw. nicht zielführend.

 

- zu prüfen, in wie weit bei einer geringen Anzahl eventl. hochansteckender

Personen (niedriger ct-Wert) die Einschränkungen für die Bürger insgesamt durch

die Corona-Schutzmaßnahmen dem tatsächlichen Gefahrenpotential angepasst

werden können.

 

Die rechtlichen Folgen einer positiven Testung von Personen ergeben sich unmittelbar aus einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/10/20200929_isolation_kontaktpersonen_konsolidierte_lesefassung.pdf), die Auswirkungen auf Grund des Erreichens bestimmter 7-Tages-Inzidenzen folgen unmittelbar aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(itzbsh1iyuakwgni5zxnh1rj))/Content/Document/BayIfSMV_7/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1). Die Stadt Fürth hat insoweit nahezu keinen Spielraum, überdies ist die Bewertung der medizinischen Fragen eine Aufgabe des Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, nicht der Stadt Fürth.

 

- baldmöglichst Schnelltests zu beschaffen und einzusetzen. Schnelltests sollten

mittelfristig die PCR-Tests weitestgehend ersetzen.

 

Die Verwaltung verfügt derzeit über keine Informationen, wie die Ausgabe von Schnelltests erfolgen soll. Der Einsatz von Tests, wie vorstehend bereits ausgeführt, erfolgt im bzw. für das Stadtgebiet zudem nicht durch die Stadt Fürth, sondern durch das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, die niedergelassenen Ärzte, das Klinikum Fürth und das gemeinsame Testzentrum von Stadt und Landkreis Fürth.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: