Betreff
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zum 01.12.2020
Vorlage
SzA/0207/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

 

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegel 2020 mit Inkrafttreten zum 01.12.2020.

 

 


Der Mietspiegel wurde 2018 neu erstellt. Gemäß § 558 d Abs. 2 BGB muss der Mietspiegel alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte zugrunde gelegt werden.

 

Der Mietspiegel von 2018 wurde 2020 auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fortgeschrieben (Anlage). Er gilt für freifinanzierte (nicht preisgebundene) Wohnungen im Bereich der Stadt Fürth und basiert auf Daten, die im Zeitraum von Juli 2020 bis September 2020 bei 10.000 mietspiegelrelevanten Haushalten eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt und die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines „qualifizierten Mietspiegels“.

 

Die Fortschreibung erfolgte unter Zugrundelegung der durch den Arbeitskreis Mietspiegel 2017 festgelegten Kriterien.

 

Die Auswertung der Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels erfolgte durch ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Gasstraße 10, 22761 Hamburg.

Der qualifizierte Mietspiegel tritt am 01.12. 2020 mit einer Gültigkeit von 2 Jahren in Kraft.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Mietspiegelbroschüre