Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegel 2020 mit Inkrafttreten zum 01.12.2020.
Der
Mietspiegel wurde 2018 neu erstellt. Gemäß § 558 d Abs. 2 BGB muss der
Mietspiegel alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann
eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt
ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
zugrunde gelegt werden.
Der
Mietspiegel von 2018 wurde 2020 auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe
gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fortgeschrieben (Anlage). Er
gilt für freifinanzierte (nicht preisgebundene) Wohnungen im Bereich der Stadt
Fürth und basiert auf Daten, die im Zeitraum von Juli 2020 bis September 2020
bei 10.000 mietspiegelrelevanten Haushalten eigens zum Zwecke der
Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt
und die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde
eine Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt. Der Mietspiegel wurde
nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der
Regressionsmethode errechnet und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen
eines „qualifizierten Mietspiegels“.
Die
Fortschreibung erfolgte unter Zugrundelegung der durch den Arbeitskreis
Mietspiegel 2017 festgelegten Kriterien.
Die
Auswertung der Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels
erfolgte durch ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Gasstraße 10, 22761
Hamburg.
Der
qualifizierte Mietspiegel tritt am 01.12. 2020 mit einer Gültigkeit von 2
Jahren in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Mietspiegelbroschüre