Betreff
Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Fürth
Vorlage
SzA/0209/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Finanz- und Verwaltungsausschuss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, dass die Stadt Fürth von ihrem Initiativrecht Gebrauch macht und in Fürth einen Pflegestützpunkt im Angestelltenmodell errichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und dem Bezirk Mittelfranken als weiteren Träger eines Pflegestützpunktes zu führen, ein Betriebskonzept zu erarbeiten und alle erforderlichen Anträge zur Genehmigung, einschließlich möglicher Förderanträge zur Anschubfinanzierung, zu stellen.

 

Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Fürth von ihrem Initiativrecht Gebrauch macht und in Fürth einen Pflegestützpunkt im Angestelltenmodell errichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und dem Bezirk Mittelfranken als weiteren Träger eines Pflegestützpunktes zu führen, ein Betriebskonzept zu erarbeiten und alle erforderlichen Anträge zur Genehmigung, einschließlich möglicher Förderanträge zur Anschubfinanzierung, zu stellen.

 


Die Rechtsgrundlage für die Schaffung des Pflegestützpunktes Fürth (PSP) findet sich in § 7 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Grundsätzlich stellt dies eine Aufgabe der Kranken-und Pflegekassen dar, bis Ende 2021 steht den Kommunen aber noch ein Initiativrecht zu.

 

In einem neuen Rahmenvertrag wurde die Arbeit und Finanzierung der PSPe nach § 7c Abs. 6 SGB XI geregelt. Er wurde von den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen sowie den Ersatzkassen, den für die Hilfe zur Pflege und Altenhilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch und den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene mit dem Ziel abgeschlossen, eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung sicherzustellen, und trat zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Fürth ergibt sich aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Fürth vom Juli 2019, in dem ein starker Anstieg Zahl der der Bürger*innen über 65 Jahren und damit auch ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen in Fürth prognostiziert werden. Laut demografischer Entwicklung steigt der Anteil der über 65-jährigen Bürger*innen in Fürth von 23.429 im Jahr 2016 auf 30.364 im Jahr 2030. Damit erhöht sich der Anteil an der Gesamtbevölkerung von 18,3% auf 22,9%. Ein besonders starker Anstieg ist bei den 65 – 70Jährigen und den über 85Jährigen, den sogenannten Hochaltrigen, vorhergesagt. Da sie am stärksten auf Unterstützung, Betreuung und Pflege angewiesen sind, wird sich der Beratungsbedarf somit künftig kontinuierlich erhöhen.

Mit der Errichtung des PSP werden die Beratungs- und Vernetzungsaufgaben der Sozialleistungsträger nach dem SGB V, dem SGB XI und dem SGB XII räumlich zusammengeführt und ein wettbewerbsneutrales Angebot für alle Bürger*innen der Stadt Fürth bereitgestellt.

 

Unter Beteiligung aller Träger wird ein umfassendes, unabhängiges und kostenloses Gesamtangebot an Beratung und Begleitung für pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörigen unter Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ermöglicht. Der PSP als zentrale Anlaufstelle fungiert somit als Berater, Wegweiser, Lotse und Begleiter im komplexen System des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereiches und bietet durch die vernetzte Zusammenarbeit mit Leistungsanbietern und Kostenträgern eine Unterstützung entsprechend der individuellen Bedürfnisse an.

 

Ziel ist die Optimierung der Beratung und Hilfestellung für die Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörigen, Bezugspersonen oder Betreuer*innen. Aber auch professionelle Anbieter wie Pflegedienste, Pflegeheime, Arztpraxen, Fachberatungsstellen oder Krankenhaus-Sozialdienste können sich an den Pflegestützpunkt wenden und von seinem Wissen profitieren. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende, funktionierende Beratungssysteme erhalten und integriert werden, insbesondere betrifft dies in Fürth die Fachstellen für pflegende Angehörige des Caritasverbandes und der Diakonie. Ebenso sollen der für die Hilfe zur Pflege im ambulanten und stationären Bereich zuständige Bezirk Mittelfranken wohnortnah und die durch das Freiwilligenzentrum Fürth organisierte Wohnraumanpassungsberatung in das Beratungsangebot des PSP eingebunden werden.

 

Hinsichtlich der organisatorischen Ausgestaltung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Kooperationsmodell (sowohl Kranken- und Pflegekassen, als auch kommunale Träger stellen ihr Personal und die Sachkosten werden aufgeteilt) oder dem Angestelltenmodell (die örtlichen Träger stellen das Personal und sämtliche Kosten werden geteilt). Das Angestelltenmodell wird bevorzugt, da die Kommune hier eine weitgehendere Handlungs- und Ausgestaltungsfreiheit hat, ebenso ist die Weisungsbefugnis klar geregelt. Im übrigen bevorzugen auch die Kranken- und Pflegekassen das Angestelltenmodell und ziehen eine reine Kostenbeteiligung vor.

 

Die Organisation und Finanzierung des Angestelltenmodells ist in § 11 des Rahmenvertrages geregelt. Nach § 11 Abs. 1 richtet sich der Personalbedarf in einem Pflegestützpunkt nach der Orientierungsgröße 1:60.000 Einwohnern*innen. Unter Zugrundelegung von derzeit ca. 130.000 Einwohner*innen in der Stadt Fürth wären dies 2,17 VZÄ bzw. 85 Wochenstunden, die auf qualifizierte Pflegeberater*innen nach § 7 a SGB XI, Koordinator*innen bzw. Verwaltungskräfte aufzuteilen wären.

 

Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Ist-Kosten-Abrechnung. Hierzu wird ein pro Vollzeitkraft im Pflegestützpunkt maximal abrechenbarer Betrag anhand tariflicher Eingruppierungsmerkmale (maximal TVÖD-SUE, S 15, Stufe 6) zuzüglich 20-prozentiger Gemeinkosten und einer Sachkostenpauschale in Höhe von derzeit 9.750 € ermittelt. Dies ergibt insgesamt einen Betrag von 102.220,11 Euro (Stand 30.6.2018). Die Sachkostenpauschale wird mit Hilfe des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.

 

Nach § 11 Abs. 3 des Rahmenvertrages werden die Aufwendungen, die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlich sind, bis zum maximal anrechenbaren Betrag zu jeweils 1/3 von den kommunalen Trägern (1/6 Stadt und 1/6 Bezirk), zu 1/3 von den Krankenkassen und zu 1/3 von den Pflegekassen getragen.

 

Unter Zugrundelegung des Höchstbetrages in Höhe von 221.817,63 € und der Kostenbeteiligung des Bezirkes (1/6) entstünden für die Stadt Fürth pro Vollzeitkraft einschließlich Miet- und Sachkosten Kosten in Höhe von ca. 17.000 €/Jahr (1/6). Je nach Eingruppierung der jeweiligen Fachkraft kann dieser Betrag noch sinken. Bei 2,17 VZÄ wäre dies ein maximaler Kostenanteil von ca. 37.000 €/Jahr.

 

Für Schulungen und Raumausstattung etc. könnten im Rahmen einer Anschubfinanzierung Fördergelder von bis zu 20.000 € beantragt werden.

 

Die Frage der Örtlichkeit ist noch nicht geklärt. Sinnvoll wäre eine direkte Nachbarschaft mit der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung und der Betreuungsstelle.

 

Da die Einrichtung eines Pflegestützpunktes seit Jahren, insbesondere vom Seniorenrat, stark gefordert wird, dies eine Kernforderung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes darstellt und die demografische Entwicklung einen erhöhten Beratungsbedarf hervorrufen wird, ist die Schaffung in Fürth dringend erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

221.820

Erstattung 5/6

184.850 €

 

nein

x

ja

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: