Betreff
Großer Stadtparkweiher - Sanierung Ufermauer - Sachstandsbericht
Vorlage
GrfA/0116/2020
Aktenzeichen
1905-151
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Sachstandsbericht dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 


Nachdem die Maßnahme einen ungewöhnlich langen Bearbeitungszeitraum in Anspruch nimmt und die Absperrung des Sitzplatzes immer wieder Anlass zu Nachfragen und (berechtigter) Kritik gab, erscheint es dem Baureferat/Grünflächenamt notwendig, dem Ausschuss einen chronologischen Abriss des Projekts und die Gründe für die Verzögerung zur Kenntnis zu geben:

 

Bereits im Mai 2016 wurde vom Grünflächenamt festgestellt, dass die Stützmauer am Großen Stadtparkweiher am östlichen Ufer stark baufällig ist. Steine des Verblendmauerwerks waren herausgebrochen, der Baukörper wies insgesamt eine Schieflage auf, es waren deutliche Rissbildungen festzustellen und ein Teil der Mauerkrone war in den Weiher gestürzt. Aufgrund der mangelnden Verkehrssicherheit ist der Sitzplatz und die Ufermauer seit Frühjahr 2016 mit Bauzaunfeldern abgesperrt. Mittel für die Sanierung des Mauerwerks waren zum damaligen Zeitpunkt nicht in den Haushalt 2016ff eingestellt.

 

Nachdem für die Sanierung der Ufermauer Ingenieurleistungen notwendig wurden, die das Grünflächenamt in Eigenleistung nicht abwickeln kann (Tiefbauarbeiten, Bodenuntersuchungen, Statik) wurde ein Ingenieurbüro in 2017 beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erstellen, auf dessen Basis dann die Haushaltsmeldung für die Baumaßnahme ab 2018 erfolgen sollte. Dieses Sanierungskonzept konnte noch aus der Pauschale des Grünflächenamts abgewickelt werden.

 

Erstmalig im Haushalt 2018 wurde dann die entsprechenden Baumittel in Höhe von 110 T€ in den Haushalt eingestellt. Aufgrund anderer Prioritäten in 2018 und der fehlenden personellen Kapazitäten im Sachgebiet Planung/Neubau des Grünflächenamts musste die weitere Bearbeitung in 2017/2018 zunächst zurückgestellt werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahme in den Leistungsphasen 5-9 musste zudem ein Ingenieurbüro gefunden und vertraglich gebunden werden. Nachdem das ursprüngliche Büro für die weiteren Planungsleistungen aus Auslastungsgründen nicht zur Verfügung stand, erging der Planungsauftrag an ein anderes Ingenieurbüro im Mai 2019. Der künftige Auftragnehmer machte aber bereits in der Angebotsphase darauf aufmerksam, dass eine sofortige planerische Bearbeitung aufgrund der Auslastung des Büros nicht möglich sei. Das Baureferat/Grünflächenamt hat sich dennoch für die Beauftragung dieses Büros entschlossen, da es zum damaligen Zeitpunkt das einzige Büro war, das sich in der Angebotsphase überhaupt angeboten hatte.

 

Die planerische Bearbeitung der Maßnahme erfolgte dann erst ab Frühjahr 2020 unter erneuter Einschaltung eines Bodengutachters sowie eines Statikers. Im Oktober wurden dem Grünflächenamt die Ergebnisse der Entwurfsphase in zwei Varianten präsentiert.

 

Variante 1 beruht auf einer höchst aufwändigen Gründung mit Rammpfählen mit einem Gesamtvolumen von rund 350 T€, die die hohen statischen Anforderungen berücksichtigt. Das beauftragte Ingenieurbüro schlägt dagegen von sich aus eine einfachere Variante vor, die lediglich mit einer Flachgründung aus Schotter- bzw. Schroppenmaterial eine entsprechende Gründung vorsieht, bei der aber nicht grundsätzlich auszuschließen ist, dass sich im Laufe der Zeit das Mauerwerk insgesamt leicht senkt. Diese Variante liegt lediglich bei rund 210 T€. Zudem ist aufgrund der „einfacheren“ Bauweise, der Eingriff in den Stadtpark, sein Wegesystem und seine Vegetation durch die Baumaßnahme wesentlich geringer.

 

Sofern hier seitens des Ausschusses keine Einwände erhoben werden, wird das Grünflächenamt zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro die einfachere Gründungsvariante in der ersten Hälfte 2021 umsetzen, sofern hierfür ein Auftragnehmer gefunden werden kann. Im Haushalt 2021 stehen als Haushaltsrest voraussichtlich 182 T€ zur Verfügung. Die für die Maßnahme zusätzlichen Mittel werden entweder aus der Pauschale des Grünflächenamts bestritten  oder sollten diese nicht ausreichen als überplanmäßige Mittel beantragt.

 

Die Planung wird nach Erstellung der Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorgelegt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

210 T€

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5800.9501.0000HR

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: