Der Sachstandsbericht dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Nachdem die Maßnahme einen ungewöhnlich langen
Bearbeitungszeitraum in Anspruch nimmt und die Absperrung des Sitzplatzes immer
wieder Anlass zu Nachfragen und (berechtigter) Kritik gab, erscheint es dem
Baureferat/Grünflächenamt notwendig, dem Ausschuss einen chronologischen Abriss
des Projekts und die Gründe für die Verzögerung zur Kenntnis zu geben:
Bereits im Mai 2016 wurde vom Grünflächenamt
festgestellt, dass die Stützmauer am Großen Stadtparkweiher am östlichen Ufer
stark baufällig ist. Steine des Verblendmauerwerks waren herausgebrochen, der
Baukörper wies insgesamt eine Schieflage auf, es waren deutliche Rissbildungen
festzustellen und ein Teil der Mauerkrone war in den Weiher gestürzt. Aufgrund
der mangelnden Verkehrssicherheit ist der Sitzplatz und die Ufermauer seit
Frühjahr 2016 mit Bauzaunfeldern abgesperrt. Mittel für die Sanierung des
Mauerwerks waren zum damaligen Zeitpunkt nicht in den Haushalt 2016ff
eingestellt.
Nachdem für die Sanierung der Ufermauer
Ingenieurleistungen notwendig wurden, die das Grünflächenamt in Eigenleistung
nicht abwickeln kann (Tiefbauarbeiten, Bodenuntersuchungen, Statik) wurde ein
Ingenieurbüro in 2017 beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erstellen, auf
dessen Basis dann die Haushaltsmeldung für die Baumaßnahme ab 2018 erfolgen
sollte. Dieses Sanierungskonzept konnte noch aus der Pauschale des
Grünflächenamts abgewickelt werden.
Erstmalig im Haushalt 2018 wurde dann die
entsprechenden Baumittel in Höhe von 110 T€ in den Haushalt eingestellt.
Aufgrund anderer Prioritäten in 2018 und der fehlenden personellen Kapazitäten
im Sachgebiet Planung/Neubau des Grünflächenamts musste die weitere Bearbeitung
in 2017/2018 zunächst zurückgestellt werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahme
in den Leistungsphasen 5-9 musste zudem ein Ingenieurbüro gefunden und
vertraglich gebunden werden. Nachdem das ursprüngliche Büro für die weiteren
Planungsleistungen aus Auslastungsgründen nicht zur Verfügung stand, erging der
Planungsauftrag an ein anderes Ingenieurbüro im Mai 2019. Der künftige
Auftragnehmer machte aber bereits in der Angebotsphase darauf aufmerksam, dass
eine sofortige planerische Bearbeitung aufgrund der Auslastung des Büros nicht
möglich sei. Das Baureferat/Grünflächenamt hat sich dennoch für die
Beauftragung dieses Büros entschlossen, da es zum damaligen Zeitpunkt das
einzige Büro war, das sich in der Angebotsphase überhaupt angeboten hatte.
Die planerische Bearbeitung der Maßnahme erfolgte dann
erst ab Frühjahr 2020 unter erneuter Einschaltung eines Bodengutachters sowie eines
Statikers. Im Oktober wurden dem Grünflächenamt die Ergebnisse der
Entwurfsphase in zwei Varianten präsentiert.
Variante 1 beruht auf einer höchst aufwändigen
Gründung mit Rammpfählen mit einem Gesamtvolumen von rund 350 T€, die die hohen
statischen Anforderungen berücksichtigt. Das beauftragte Ingenieurbüro schlägt
dagegen von sich aus eine einfachere Variante vor, die lediglich mit einer
Flachgründung aus Schotter- bzw. Schroppenmaterial eine entsprechende Gründung
vorsieht, bei der aber nicht grundsätzlich auszuschließen ist, dass sich im
Laufe der Zeit das Mauerwerk insgesamt leicht senkt. Diese Variante liegt
lediglich bei rund 210 T€. Zudem ist aufgrund der „einfacheren“ Bauweise, der
Eingriff in den Stadtpark, sein Wegesystem und seine Vegetation durch die
Baumaßnahme wesentlich geringer.
Sofern hier seitens des Ausschusses keine Einwände
erhoben werden, wird das Grünflächenamt zusammen mit dem beauftragten
Planungsbüro die einfachere Gründungsvariante in der ersten Hälfte 2021
umsetzen, sofern hierfür ein Auftragnehmer gefunden werden kann. Im Haushalt
2021 stehen als Haushaltsrest voraussichtlich 182 T€ zur Verfügung. Die für die
Maßnahme zusätzlichen Mittel werden entweder aus der Pauschale des
Grünflächenamts bestritten oder sollten
diese nicht ausreichen als überplanmäßige Mittel beantragt.
Die Planung wird nach Erstellung der Kostenberechnung
der Gesamtmaßnahme dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
210 T€ € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5800.9501.0000HR |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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