Betreff
Entfernung von legalen Graffitis in Straßenunterführungen zur Durchführung von Bauwerksprüfungen
Vorlage
TfA/0363/2020
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Lt.
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Flächen der Straßenunterführungen am Schießplatz, am Lindenhain und am Sozialrathaus (auf der Feuerwehrebene), sowie die extra angelegten Bauzaunfelder im Zuge des Umbaus der Hallstraße, werden für die Graffitigestaltung freigegeben. Die Kosten (derzeit geschätzt 48.000 €) zur Entfernung der Graffitis im Zuge der turnusmäßigen Bauwerksprüfungen (alle 6 Jahre) sind von Ref IV zu übernehmen und rechtzeitig im Haushalt zu beantragen.

 


1.    Sachstand und Beschlusslage:

Die Straßenunterführungen am Schießplatz, am Lindenhain und am Sozialrathaus (auf der Feuerwehrebene) wurden von Seiten der Stadt zur Graffitigestaltung freigegeben. Die Widerlagerwände und Pfeiler der Ludwigbrücke sind hiervon explizit ausgenommen. Für die Freigabe der Unterführungen am Lindenhain und am Sozialrathaus liegt ein Stadtratsbeschluss vor, für die am Schießplatz noch nicht.

 

Für die Straßenunterführungen besteht eine Prüfungspflicht nach DIN 1076 im Turnus von 6 Jahren. Um diese zu ermöglichen müssen Graffitis mit hohem Kostenaufwand entfernt werden. Im Bau- und Werkausschuss vom 29.05.2019 wurde festgelegt, dass die Kosten für die Graffitientfernung vom Ref. IV/Jugendamt zu beantragen und im jeweiligen Haushalt einzustellen sind.

 

 

 

 

 

 

 

2.    Kostenzusammenstellung

 

a.    Entfernung von Graffitis von den Wänden der Straßenunterführungen alle 6 Jahre – erstmalig 2025 (Kostenschätzung 2020)

Unterführung Sozialrathaus: ca. 150 qm à 60 €                                      9.000 Euro

 

Unterführung Lindenhain: ca. 290 qm à 60 €                                        17.400 Euro

 

Unterführung Schießplatz: ca. 160 qm à 60 €                                         9.600 Euro

 

Gesamtkosten                                                                                ca. 36.000 Euro

 

Die Kosten sind geschätzt und können in den nächsten Jahren steigen, da die Anforderungen der umweltschutzrechtlichen Bestimmungen zur Entsorgung des anfallenden Abwassers mit undefinierbaren Farbrückstände stetig angehoben werden.

 

b.    Einbau einer Vorsatzschale zur Graffitigestaltung nach der Reinigung 2025

 

Zur Erleichterung der Reinigungszyklen ab 2025 wurde vom Tiefbauamt der Vorschlag geprüft, Vorsatzschalen auf einer Unterkonstruktion an den Wänden der Unterführungen anzubringen, die zur Prüfung abgenommen und im Anschluss, je nach Zustand der Platten, wieder angebracht werden können. Über die Haltbarkeit der Platten für diesen Einsatz gibt es jedoch keine langfristigen Erkenntnisse.

Anbringen einer Vorsatzschale mit Siebfilmplatten                    ca. 15.000 Euro                                                          an den Tunnelwänden der 3 freigegebenen Unterführungen                                                                               einmalig 2025 (nach Reinigung)

 

Austausch von Siebfilmplatten bei Bedarf (z.B. bei Vandalismus)    ca.      700 Euro

(1/2 Arbeitstag à 2 Personen: 375 € + 20 qm à 14 €: 280 €

 

Entfernen und Wiederanbringen der Siebfilmplatten bei            ca. 12.000 Euro                                            Bauwerksprüfungen (kalkuliert für alle 3 Unterführungen)                                                                   alle 6 Jahre

 

c.    Anbringen einer Antigraffitibeschichtung auf den Wänden der Straßenunterführungen

 

Alternativ dazu wurden Angebote für eine Antigraffitibeschichtung eingeholt, die zwar eine Graffitigestaltung ermöglicht, aber das spätere Abwaschen erleichtert. Eine erstmalige Anbringung wäre nach der Reinigung 2025 möglich.

Unterführung Sozialrathaus: ca. 150 qm à 20 €                                      3.000 Euro

 

Unterführung Lindenhain: ca. 290 qm à 20 €                                          5.800 Euro

 

Unterführung Schießplatz: ca. 160 qm à 20 €                                         3.200 Euro

 

Gesamtkosten                                                                                     12.000 Euro

 

Auch hier handelt es sich um eine Kostenschätzung von 2020. Seitens des Tiefbauamtes wird das Aufbringen einer Antigraffitibeschichtung favorisiert.

 

 

 

 

 

 

d.    Ertüchtigung von Bauzaunfeldern zur Graffitigestaltung

Ergänzend zu den Straßenunterführungen können einzelne Bauzaunfelder an städtischen Baustellen zur Graffitigestaltung zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Finanzierung hierfür gesichert ist. Im Rahmen der Straßenbaustelle zum Umbau der Hallstraße könnte dies im 3. Bauabschnitt ab Oktober 2021 erprobt werden.

 

Hierbei sollen 3 mit Spanplatten beplankte Bauzaunfelder à 5 qm zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf können die Spanplatten erneuert werden. (Wenn die Spanplatten witterungsbedingt leiden, wenn der Bauzaun umgesetzt werden muss oder Vandalismus es erfordert). Sie müssen dann allerdings auch neugestaltet werden.

 

 

3 Bauzaunfelder à 5 qm (12 €/qm)                                                         180 EURO                                                       

Kalkulierte Reserve (weitere 35 qm)                                                      420 EURO

zum Austausch

 

Gesamtkosten                                                                                       600 EURO

 

 

3.    Abschließend noch Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen mit extra ausgewiesenen Graffitiflächen

Im Zuge der Diskussion um die Freigabe von Flächen für das legale Anbringen von Graffiti an Bauwerken wurde seitens Tiefbauamt/Bauhof bei den Städten Bamberg und Regensburg zu deren Umgang mit Graffiti angefragt.

 

Stadt Bamberg:

 

Die Stadt Bamberg hat vor längerer Zeit (ca. 8-10 Jahre) in einem Projekt zwei Unterführungen mit Graffiti gestaltet. Ansonsten ist das Besprühen von Brücke, Unterführungen und Lärmschutzwänden verboten. Illegale „Kunstwerke“ werden angezeigt. Der Verwaltung stehen für die Entfernung keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung, daher erfolgt die Entfernung erfolgt meist nur bei rassistischen oder anderen gesetzeswidrigen Graffitis.

Weiterhin befinden sich in Bamberg eine Brücke über den Main-Donaukanal, die jedoch in der Unterhaltslast des Wasser- und Schifffahrtsamt ist. An dieser Brücke sind die Widerlager und angrenzenden Stützmauern stark besprüht.

 

Stadt Regensburg:

 

Bei der Stadt Regensburg sind keine Bauwerke, die der Prüfpflicht DIN 1076 unterliegen (Brücken, Lärmschutzwände, Stützmauern), für Graffiti freigegeben. Alle festgestellten illegalen „Kunstwerke“ werden zur Anzeige gebracht. In regelmäßigen Aktionen werden Graffitis entfernt, dafür stehen jährliche Haushaltsmittel von ca. 30.000 € zur Verfügung. Im Zuge verschiedener Projekte wurden jedoch im Stadtgebiet städtische verputzte „Nutzgebäude“ wie z.B. Pumpstationen, Trafostationen mit Graffiti besprüht. Ebenso gibt es in Regensburg zwei Brücken des Wasser- und Schifffahrtsamtes. An diesen Bauwerken befinden sich großflächige Graffitis, wie das WSA damit verfährt, ist bei der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

48.000

alle 6 Jahre

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: