Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme
Das zuständige Tiefbauamt beantwortet die Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD vom 27.09.2020 - Entfernung der Leitelemente – wie folgt:
Die Leitwände wurden nach verkehrsrechtlicher Anordnung im Jahre 2018 im Zuge der Schaffung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über die Stiftungsstraße aufgestellt.
Diese Leitelemente waren erforderlich, um den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ, Abschnitt 2.1) zu entsprechen.
Die Anordnung der Leitelemente hat folgende verkehrlichen Funktionen:
- Reduzierung der Fahrtgeschwindigkeit der rechtsabbiegenden Verkehrsteilnehmer in die Stiftungsstraße
- Vermeidung / Reduzierung eines unnötigen Durchgangsverkehrs in Richtung Würzburger Straße und Senkung der Lärmbelästigung im Bereich des Altenpflegeheims
- Sicherung der rechtsabbiegenden Radfahrer
Die Leitelemente verursachen keine laufenden Kosten, da sich diese bereits im Bestand des Bauhofes befanden und daher hierfür keine zusätzlichen Kosten anfielen bzw. anfallen werden.
Die Anordnung von vorgeschlagenen Kurzzeitparkplätzen sollten in diesem Bereich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vorgesehen werden.
Die Möglichkeit einer Begrünung kann bei einem Umbau geprüft werden und wird in jedem Fall angestrebt.
Ein endgültiger Umbau kann erst nach der Umverlegung der in der Stiftungsstraße befindlichen Starkstromleitung (Zuständigkeitsbereich BayernWerk) sowie nach Erneuerung des Kanals (Zuständigkeitsbereich StEF) erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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