Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der 5 Kfz-Stellplätze zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des
denkmalgeschützten Gebäudes sowie die Nutzungsänderung vom 2 Ladeneinheiten in
2 Wohnungen im EG.
Mit den o.g. Baumaßnahmen entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 5 Kfz, diese Stellplätze kön-nen weder auf dem Baugrundstück noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaf-fung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Sanierung des Gebäudes und die Herstellung von zusätzlichen Wohneinheiten im innerstädtischen Bereich wird zur langfristigen Sicherung des Denkmals und des Gebietscharakters befürwortet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan