Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die weitere Befassung mit dem Thema Jugendbeteiligung.
In der Sitzung des Ausschusses für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) am 15.07.2020 wurde nachfolgende
Protokollnotiz zu TOP 8 festgehalten (Beschluss-Nr. 8/2020)
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Jugendlichen
des Runden Tisches Jugend künftig ein Rederecht als “Sachverständige”
eingeräumt werden kann.“
Aus Sicht des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien ist ein Rederecht einzelner Mitglieder als Sachverständige zum Thema
Jugendpolitik/Jugendbeteiligung sachlich begründbar, da die Struktur gefestigt
und eine Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung zu erwarten ist. Das
Rechtsamt stimmt dieser Auffassung in seiner rechtlichen Würdigung (siehe
Anlage 1) sinngemäß zu.
Im
Ältestenrat vom 05.10.2020 wurde darüber hinaus ein Antragstellungsrecht für die Akteure des Runden Tisches Jugend
thematisiert. Da es sich beim Runden Tisch Jugend praktisch um eine Initiative
und keine Rechtsperson oder ein demokratisch legitimiertes Gremium handelt,
kommt das Rechtsamt zu der Auffassung, dass ein Antragsrecht nicht vorgesehen
werden kann (siehe Anlage 1).
In diesem Zusammenhang wäre es aber denkbar, Anträge des Runden Tisches Jugend alternativ über den Stadtjugendring, als stimmberechtigtes und beratendes AJJ-Mitglied, in den Ausschuss zu geben. Dieser Auffassung hat sich auch das Rechtsamt angeschlossen (siehe Anlage 1)
Das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien kann jedoch nicht einschätzen, ob diese
Vorschläge den Interessen des Runden Tisches Jugend entsprechen. Es hat
Kenntnis davon, dass sich der Runde Tisch für ein institutionalisiertes und
demokratisch legitimiertes Gremium einsetzt und einen Vorschlag für die Satzung
eines Jugendparlamentes ausgearbeitet hat.
Grundsätzlich
begrüßt Referat IV das jugendpolitische Engagement der jungen Fürtherinnen und
Fürther und setzt sich dafür ein, dass das Thema Jugendbeteiligung weiter
behandelt wird. Vorstellbar wäre ein Konzept, das an die Fürther Verhältnisse
angepasst ist und das eine kontinuierliche und institutionalisierte Form der
Jugendbeteiligung dauerhaft ermöglicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stellungnahme des Rechtsamtes
FN Artikel vom 27.10.2020