Betreff
Runder Tisch Jugend – Rede- und Antragsrecht im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
Vorlage
JgA/0494/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die weitere Befassung mit dem Thema Jugendbeteiligung.


In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) am 15.07.2020 wurde nachfolgende Protokollnotiz zu TOP 8 festgehalten (Beschluss-Nr. 8/2020)

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Jugendlichen des Runden Tisches Jugend künftig ein Rederecht als “Sachverständige” eingeräumt werden kann.

 

Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ist ein Rederecht einzelner Mitglieder als Sachverständige zum Thema Jugendpolitik/Jugendbeteiligung sachlich begründbar, da die Struktur gefestigt und eine Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung zu erwarten ist.  Das Rechtsamt stimmt dieser Auffassung in seiner rechtlichen Würdigung (siehe Anlage 1) sinngemäß zu.

 

Im Ältestenrat vom 05.10.2020 wurde darüber hinaus ein Antragstellungsrecht für die Akteure des Runden Tisches Jugend thematisiert. Da es sich beim Runden Tisch Jugend praktisch um eine Initiative und keine Rechtsperson oder ein demokratisch legitimiertes Gremium handelt, kommt das Rechtsamt zu der Auffassung, dass ein Antragsrecht nicht vorgesehen werden kann (siehe Anlage 1).

In diesem Zusammenhang wäre es aber denkbar, Anträge des Runden Tisches Jugend alternativ über den Stadtjugendring, als stimmberechtigtes und beratendes AJJ-Mitglied, in den Ausschuss zu geben. Dieser Auffassung hat sich auch das Rechtsamt angeschlossen (siehe Anlage 1)

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann jedoch nicht einschätzen, ob diese Vorschläge den Interessen des Runden Tisches Jugend entsprechen. Es hat Kenntnis davon, dass sich der Runde Tisch für ein institutionalisiertes und demokratisch legitimiertes Gremium einsetzt und einen Vorschlag für die Satzung eines Jugendparlamentes ausgearbeitet hat.

 

Grundsätzlich begrüßt Referat IV das jugendpolitische Engagement der jungen Fürtherinnen und Fürther und setzt sich dafür ein, dass das Thema Jugendbeteiligung weiter behandelt wird. Vorstellbar wäre ein Konzept, das an die Fürther Verhältnisse angepasst ist und das eine kontinuierliche und institutionalisierte Form der Jugendbeteiligung dauerhaft ermöglicht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme des Rechtsamtes

FN Artikel vom 27.10.2020