Betreff
Ombudschaftswesen in Bayern – „Modellstandort mittelfränkische Ombudschaftsstelle“
Vorlage
JgA/0495/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Die Stadt Fürth bewirbt sich in Gemeinschaft mit allen mittelfränkischen Jugendämtern für die Teilnahme am ausgeschriebenen und staatlich geförderten Modellprojekt Ombudschaftswesen in Bayern. Der Modellstandort ist für 3 Jahre angelegt (Ende 31.12.2023). Fördervoraussetzung ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer wissenschaftlichen Evaluation.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt im Falle eines Zuschlags als Projektstandort eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Art. 7 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit den beteiligten mittelfränkischen Städten und Landkreisen zu schließen. Darin ist u.a. die anteilige Kostenübernahme auf alle beteiligten Jugendämter festzuschreiben.

 

3.    Die vom Fördergeber nicht gedeckten Personal- und Sachkosten werden von der Stadt anteilig übernommen (nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibt der Stadt Fürth jährlich ein kleiner 4-stelliger Eurobetrag (aktuelle Schätzung 3.000 €/p.a.).

 

4.    Die Suche nach dem Standort der Geschäftsstelle dauert an. Sollte ggf. ein Standort in Fürth gefunden werden, übernimmt die Verwaltung die organisatorische Begleitung, trägt die anfallenden Kosten und verrechnet diese mit den beteiligten Jugendämtern (s. 3.). Die Stadt ist während des 3-jährigen Modellzeitraums dann auch Anstellungsträger für das in der Geschäftsstelle arbeitende Personal (max. 2 Tz-Kräfte im Umfang von einem Vollzeitäquivalent (1 VZÄ).

 

 

 

 


Der Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 mit Bekanntgabe der Fördergrundsätze beschlossen, dass die bayerische Kinder- und Jugendhilfelandschaft ein eigenes Ombudschaftswesen modellhaft einführt.

 

In seiner 140. Sitzung am 18. Juli 2018 hat der Landesjugendhilfeausschuss die Beschreibung für ein Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschlossen. Darin enthalten ist zur Erprobung unterschiedlicher Formen des Ombudschaftswesens in Bayern die Förderung von drei bis maximal sechs Modellstandorten. Ziel der probeweisen Einführung von unterschiedlichen Strukturen und Modellen ist das Sammeln von Erfahrungswerten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf die bayerische Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Förderung ist ein Beitrag zu den Personalkosten an den jeweiligen Projektstandorten für die Dauer von drei Jahren (60.000 € für 1 VZÄ, keine Sachkosten).

 

Es soll in Mittelfranken eine Ombudschaftsstelle geschaffen werden; es besteht die grundsätzliche Bereitschaft der mittelfränkischen Jugendämter zu einem gemeinsamen Modellstandort. Es gibt einen Auftrag für einen Arbeitskreis, dem auch Fürth angehört, eine Bewerbung für den Modellstandort Mittelfranken bis 15.11.2020 abzugeben. Das Fürther Jugendamt hat sich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats an der Bewerbung beteiligt.

 

Im Falle des Zuschlags muss zwischen den beteiligten Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Art. 7 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) abgeschlossen werden.

 

Einzelheiten zur Ausschreibung und zum Projekt selbst sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

3.000 € max.

 

nein

x

ja

3.000 € max.

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. neu zu schaffen

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Ombudschaftswesen in Bayern – Aufruf zur Beteiligung

Anlage 2: Auszug aus der Vorlage der Stadt Schwabach für den Jugendhilfeausschuss und

                Stadtrat