Betreff
Konzessionsverträge Strom/Gas/Wasser/Fernwärme: Vergabe ab 01.01.2021
Vorlage
Käm/0755/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Konzessionen für die Sparten elektrische Energie, Erdgas und Wasser sowie den Abschluss eines Gestattungsvertrags für die Sparte Fernwärme ab dem 01.01.2021 an die infra fürth gmbh. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge auf Grundlage der vorgelegten Entwürfe anzufertigen und abzuschließen.


Zum 31.12.2020 endet die Laufzeit des Konzessionsvertrags zwischen der Stadt Fürth und der infra fürth gmbh über die Versorgung des Stadtgebietes Fürth mit elektrischer Energie, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Gemäß der geltenden europa- und kartellrechtlichen Vorschriften hat die Stadt Fürth unter ständiger Begleitung durch externe Experten seit 2018 ein Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen eingeleitet und durchgeführt. Das Verfahren ist nun soweit abgeschlossen, dass die neuen Sparten-Verträge dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden können.

 

Seit den Verhandlungen zum Abschluss des bisherigen Vertrags vor 20 Jahren haben sich einige rechtliche Änderungen ergeben. Diese bedingen unter anderem, dass aus bislang einem Vertrag für alle Sparten (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) jetzt vier eigenständige Verträge werden, die unterschiedlichen Vergaberegimen unterliegen.

 

Die Verträge orientieren sich in den wichtigsten Regelungen und Inhalten an den aktuellen Musterkonzessionsverträgen des Bayerischen Innenministeriums und wurden in intensiven und ausführlichen Absprachen, Eingaben und Verhandlungen zwischen Infra und Stadt endformuliert. Für die Stadt waren am Prozess maßgeblich beteiligt: Rf. II: Käm, Rf. III: RA, Rf. V: TfA, StEF.

 

Aktuell finden noch Abstimmungsgespräche statt, in denen Erläuterungen und Konkretisierungen für die jeweiligen Anlagen vorgenommen werden. Es können sich insoweit noch Formulierungen in den entsprechenden Anlagen ändern, die jedoch die grundsätzlichen Vertragsgestaltungen nicht verändern werden. Die Zusammenführung dieser noch kommenden Eingaben und die endgültige Ausfertigung der Verträge erfolgt rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten über das Finanzreferat/Kämmerei.

Nach aktuellem Stand stellen sich die Verträge wie folgt dar:  

 

Übersicht über Verfahren und Vertragsinhalte:

Alle Verträge regeln grundsätzlich die Verpflichtung der Infra, innerhalb des Vertragsgebiets (Fürth) Versorgungsnetze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern zu betreiben und entsprechend Zugang und Anschluss an diese Netze zu gewähren sowie die Berechtigung der Infra, hierfür insbesondere öffentliche Verkehrswege der Stadt Fürth zum Netzbetrieb zu nutzen. Die Infra entrichtet für die eingeräumten Rechte eine entsprechende Konzessions- bzw. Gestattungsabgabe. 

 

-       Strom und Gas (Anlagen 1a/b und 2a/b)

Für die Sparten Strom und Gas wurde im Herbst 2018 ein förmliches Konzessionsvergabeverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeleitet. Nach europaweiter Bekanntmachung der Ausschreibung und Ablauf der Frist zur Interessensbekundung steht die infra fürth gmbh als einzige Bewerberin fest, ein weiteres Auswahlverfahren war insoweit nicht erforderlich.

Wesentliche Vertragsinhalte:

o   Vertragslaufzeit bis 31.12.2040 (20 Jahre, Höchstlaufzeit nach EnWG).

o   Konzessionsabgaben: Orientieren sich am höchstzulässigen Satz nach der Konzessionsabgabenverordnung KAV (so wie auch bisher).

o   Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenwirkung und Berücksichtigung von gemeindlichen und gesamtgesellschaftlichen Interessen (bspw. Nachhaltigkeit, Klimaneutralität, Verkehrssicherheit usw.).

o   Die Verträge enthalten ausführliche Regelungen zur Sicherstellung geordneter Abläufe und klarer Zuständigkeiten (Abstimmung von Baumaßnahmen, Wiederherstellung von Oberflächen, Rückbau von Anlagen, Änderung von Versorgungsanlagen, Haftungsfragen usw.).

o   Den Verträgen sind neue Anlagen mit konkretisierten Festlegungen zur Vertragshandhabung beigefügt.

 

-       Wasser (Anlage 3a/b)

Aufgrund einer Bereichsausnahme ist für die Sparte Wasser das europäische Vergaberecht nicht mehr anwendbar (das EnWG gilt zudem nur für Strom und Gas). Da jedoch das europäische Primärrecht dennoch ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren bedingt, wurde die Wasserkonzession im Januar 2019 ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Nach Ende der Interessenbekundungsfrist steht auch hier fest, dass die infra fürth gmbh einzige Bewerberin ist, ein weiteres Auswahlverfahren war auch hier nicht erforderlich.

Wesentliche Vertragsinhalte:

o   Vertragslaufzeit bis 31.12.2040 (sinnvolle Analogie zu Sparten Strom und Gas).

o   Konzessionsabgaben: Orientieren sich am höchstzulässigen Satz nach der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben KAE sowie deren Ausführungsanordnung A/KAE und Durchführungsbestimmungen D/KAE (so wie auch bisher).

o   Der Vertrag enthält zu den Strom- und Gas-Verträgen inhaltsgleiche Regelungen zu Zusammenwirken der Vertragsparteien, Abläufen und Zuständigkeiten. An Stellen, die wasserspezifische Anpassungen erfordern, wurden diese vorgenommen.

o   Dem Vertrag ist eine neue Anlage mit konkretisierten Festlegungen zur Vertragshandhabung beigefügt.

 

-       Fernwärme (Anlage 4a/b)

Für den Bereich Fernwärme gelten die europa- und kartellrechtlichen Konzessionsvergabevorschriften nicht. Aus Gründen der Versorgungskontinuität und Vertragsanalogie zu den anderen Sparten soll mit der infra fürth gmbh ein umfassender Gestattungsvertrag geschlossen werden, der sich in den maßgeblichen Regelungen inhaltsgleich zu den Konzessionsverträgen darstellt.

Wesentliche Vertragsinhalte:

o   Vertragslaufzeit bis 31.12.2040 (sinnvolle Analogie zu Sparten Strom und Gas)

o   Gestattungsentgelt: Für Fernwärme sind KAV und KAE nicht direkt anwendbar, insoweit findet der Begriff „Konzessionsabgaben“ hier keine Verwendung. Stattdessen sind im Vertrag als passende Regelung zum Wasserbereich analoge Gestattungsentgelte vereinbart worden, die sich über bestimmte Prozentsätze aus den Lieferungen an Letztverbraucher errechnen.

o   Der Vertrag wurde in seinen wesentlichen Inhalten inhaltsgleich zu den Konzessionsverträgen formuliert, mit den entsprechenden erforderlichen spartenspezifischen Anpassungen. Insoweit ergeben sich in der Handhabung keine relevanten Unterschiede zum tatsächlichen Konzessionsbereich.

o   Dem Vertrag ist ebenfalls eine konkretisierende Anlage beigefügt.   

 

Ein entsprechender Beschluss über die Verträge seitens der Infra ist am 25.11.2020 im Infra-Aufsichtsrat vorgesehen (entspricht der Ermächtigung zur Unterzeichnung).

 

Durch das fristgerecht durchgeführte, aufwändige und intensive Verfahren kann die Versorgungskontinuität für die Stadt Fürth mit dem kommunalen Versorgungsunternehmen Infra weiter bruchlos und rechtssicher für die nächsten 20 Jahre sichergestellt werden. Der Stadtrat wird hierfür um Zustimmung zu den Vertragsabschlüssen gebeten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1a: Konzessionsvertrag Strom (fin. Entwurf 17.11.2020)

1b: Anlage zum Konzessionsvertrag Strom (Stand 02.11.2020)

2a: Konzessionsvertrag Gas (fin. Entwurf 17.11.2020)

2b: Anlage zum Konzessionsvertrag Gas (Stand 02.11.2020)

3a: Konzessionsvertrag Wasser (fin. Entwurf 17.11.2020)

3b: Anlage zum Konzessionsvertrag Wasser (Stand 02.11.2020)

4a: Gestattungsvertrag Fernwärme (fin. Entwurf 17.11.2020)

4b: Anlage zum Gestattungsvertrag Fernwärme (Stand 02.11.2020)