Betreff
Zentrale Mittelbereitstellung für Digitalisierung an Schulen
Vorlage
SchvA/0388/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

 

Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt die zentrale Mittelbereitstellung in einem „Budget Digitale Schule“ für die Lizenzbeschaffung und die Bereitstellung von Schul-
servern, sowie schnellen Internetzugängen und Projektmitteln im Rahmen der Digitalisierung.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die zentrale Mittelbereitstellung in einem „Budget Digitale Schule“ (Software Nutzungsrecht und Lizenzierung / Internet). Hierzu werden voraussichtlich 82.500,- € für das Jahr 2021 benötigt und bereitgestellt. Im Endausbau ist von bis zu 100.000,- € an laufenden Kosten hierfür auszugehen.


Im Rahmen der Digitalisierung sollen die Schulen in Fürth einheitlich und zentral mit Microsoft Office Lizenzen und einer Schulserverlösung zur Verwaltung der pädagogischen Netze und zur Bereitstellung einer Lernplattform ausgestattet werden. Die Standardisierung bringt hier Synergieeffekte für alle Beteiligten und erleichtert die Anwendung und Verwaltung von Hard- und Software im pädagogischen Netzwerk, durch einheitliche Systeme. Zusätzlich wird mit dem Schulserver eine interaktive Lernplattform geschaffen, welche einen Distanzunterricht ermöglicht und das „Lernen zu Hause“ unterstützt.

 

Nachdem Microsoft Produkte in fast allen Bereichen der Wirtschaft, sowie in Verwaltung und Bildung den quasi Standard darstellen, kommen in einigen Bereichen der Lehre nur Microsoft Produkte in Frage. Diese sind auch heute schon teilweise Bestandteil der Lehrpläne. Für den Einsatz in den pädagogischen Netzen, als auch im Bereich von Cloud-Computing (Office 365 und Microsoft 365) kommen im Rahmen einer Stufenlösung Microsoft Office Produkte (A1 und A3) zum Einsatz, für welche ein jährliches Budget zur Lizenzierung erforderlich ist. Dies kann sowohl den Kauf von Lizenzen, als auch der Erwerb von jährlichen Nutzungsrechten betreffen, je nach Anforderung und Ausrichtung der Schule.

 

Die Anforderungen für kostenpflichtige A3-Lizenzen (A1Plus) müssen im Haushalten 2021
abgebildet werden, hierbei stehen die Berufsschulen im Hauptfokus. 

 

Ziel sollte es sein, bedarfsorientiert allen Lehrkräften, allen Schülerinnen und Schülern in allen Schularten ein vollumfängliches Office zur Verfügung zu stellen: Dies ist als Beitrag zur echten Teilhabe an digitaler Bildung zu verstehen, damit in der Transformation zur digitalen Gesellschaft, zumindest im Bildungsangebot, Bildungsgerechtigkeit vorherrscht. Professionellen
Ansprüchen folgen entsprechende Arbeitsweisen und brauchen professionelles Werkzeug.

 

Hierbei sollte folgender Stufenplan in der Lizenzierung umgesetzt werden:

 

·         Abbildung aller Lizenzen für A3 = A1 Plus für die Sekundarstufe ab März 2021, insbesondere für die Mittelschulen, bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf.

 

·         Die Lizenzen sind in ihrer Kalkulation klar definiert, transparent und überschaubar, da sie sich in der Abrechnung auf die Lehrerköpfe pro Schule beziehen und nicht an die Anzahl von Geräten gekoppelt sind. Dies stellt vor allem bei den geplanten Gerätemehrungen an den Schulen einen erheblichen Kostenfaktor dar.

 

·         Prüfung der Tenants (Lizenzmodelle) an den Grundschulen und beantragenden Schulen im Juli 2021. Hierbei soll der Grad der Nutzung abgeschätzt werden, um aufwändige, unnötige und kostenungünstige Fehllizenzierungen zu vermeiden! Hier kann die kostenlose A1-Version weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

·         Vorgabe: Eine Lizenzierung zu A3 oder A1 Plus kann Schulen nur gewährt werden, wenn sie auch aktiv und intensiv mit den angebotenen Plattformen, in diesem Fall – MS 365 EDU – arbeiten. Gerne werden Schulen bei ihren Initiativen unterstützt, aber auch zielgenau und angemessen beraten.

 

·         Derzeit kommen hauptsächlich die kostenlosen Microsoft Office 365 A1 Lizenzierungen zum Einsatz um für den Fall des Distanzunterrichts eine Plattform bieten zu können. Diese kann, insofern keine besondere Anforderung der Schule vorliegt, auch beibehalten werden.

 

·         Im Einzelfall kann auch der Erwerb von Microsoft Office Lizenzen aus den Select-Rahmenverträgen erforderlich sein, z. B. für die Softwareverteilung mittels Schulserver in pädagogischen Netzen (Fachräume, Lernwerkstätten, Übungsfirmen usw.)

 

Zur Lizenzierung von Microsoft Office Produkten wird ein jährliches Budget von 30.000,- €
angesetzt. Je nach Umsetzung des Stufenplans, kann sich daraus aber eine jährliche Erhöhung ergeben.

 

Als Schulserver wurden bisher am Hardenberg Gymnasium sehr positive Erfahrungen mit dem Produkt IServ gesammelt, gerade auch in Zeiten von Corona. Hier konnte aufgrund einer Teststellung in relativ kurzer Zeit eine sehr effektive Lernplattform für das „Lernen zu Hause“ bereitgestellt werden. Im Zuge dieser positiven Erfahrungen wurden zwischenzeitlich weitere Installationen am Helene-Lange-Gymnasium und an der Hans-Böckler-Schule vorgenommen. Das Heinrich-Schliemann-Gymnasium ist ein weiterer Anwärter für IServ, da der bisher vorhandene Schulserver dringend ersetzt werden muss.

 

Neben den Möglichkeiten zum Online-Unterricht, bietet IServ auch umfangreiche Möglichkeiten zu Verwaltung des pädagogischen Netzwerkes und der daran angeschlossenen Endgeräte, sowie der zum Einsatz kommenden Software, bis hin zur Verwaltung der von den Schülern mitgebrachten eigenen Geräte (BYOD). Im Unterricht der Zukunft ist die Verwendung von mobilen Endgeräten, wie Smartphones, Tablets und Notebooks nicht mehr weg zu denken. Deren Einsatz wird Zug um Zug auch im Präsenzunterricht immer mehr zum Tragen kommen. Zusätzlich erlangen mobile Endgeräte in Zeiten von Corona und Distanzunterricht eine immer größere Bedeutung, um die Schüler auch außerhalb der Schule zu erreichen und am Unterricht teilhaben zu lassen.

 

Die Module eines Schulservers unterstützen hier vor allem in nachfolgenden Bereichen:

 

  • Kommunikation
  • Organisation
  • Unterricht
  • Netzwerk.

 

Ziel ist es, mit der produktneutralen Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung eine einheitliche und flächendeckende Versorgung der Fürther Schulen zu erreichen und diese hierdurch auf dem Wege der Digitalisierung zu unterstützen und mit den erforderlichen Tools auszustatten.

 

Im Endausbau der Schulserverlösung ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 100.000,- € an
Lizenzgebühren zu rechnen. Für das Jahr 2021 wird ein Betrag von 40.000,- € angesetzt.

 

Wegen der zentralen Bereitstellung als Konzeptbestandteil der Digitalisierung an Schulen, soll die Finanzierung für die Schulen budgetneutral erfolgen, weshalb eine zentrale Mittelbereit-
stellung im SchvA erforderlich ist. Die virtuellen Budgets der Schulen stehen dann vollumfänglich zur Ausstattung mit Hard- und Software zur Verfügung.

 

Weiterhin sind für die Projektarbeit „Digitalisierung an Schulen“ Mittel erforderlich, um für Testzwecke entsprechend Hard- und Software anschaffen zu können. Hierfür sind jährlich wiederkehrend 2.500,- € anzusetzen.

 

Für die Bereitstellung von schnellen Internetzugängen an den Fürther Schulen und bis zur vollständigen Realisierung der Glasfaseranbindung über das städtische Schul- und Bildungsnetz, fallen jährlich noch Kosten in Höhe von 10.000,- €. Diese Kosten entfallen, sobald das Glas-
fasernetz durch die KommunalBIT flächendeckend in Betrieb genommen wurde. Nach bisheriger Planung, sollte dies größtenteils im Jahr 2021 abgeschlossen werden können.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

82.500,-

 

nein

x

ja

ca. 100.000,- €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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