Betreff
Fortschreibung der angemessenen Kosten der Unterkunft 2020 nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Vorlage
SzA/0211/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt von dem Gutachten zur Fortschreibung der Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft 2020 Kenntnis und beschließt die im Gutachten festgesetzten Miet-obergrenzen ab 01.12.2020.


Die in der Stadt Fürth geltenden Grenzen für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) für Sozialleistungsbezieher SGB II und XII wurden letztmals zum 01.07.2018 durch ein Gutachten, das u.a. auf der Grundlage eines qualifizierten Mietspiegels beruhte, neu festgesetzt. Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde 2020 auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe gemäß § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschrieben. Im Zuge dieser Fortschreibung sollen nun auch die Werte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft angehoben werden.

 

Eine Fortschreibung mittels, grundsätzlich vom Gesetz zugelassen, Verbraucherindex wurde wegen der deutlichen Anhebung der Wohngeldobergrenzen durch das Wohngeldstärkungsgesetz, das zum 01.01.20 in Kraft getreten ist, nicht für ausreichend erachtet. Auch wenn die Wohngeldobergrenzen und die angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bzw. dem SGB XII nicht zwangsläufig gleich sein müssen, so stellen doch die Wohngeldobergrenzen einen Anhaltspunkt dar. Aufgrund des auch in Fürth deutlich angespannten Wohnungsmarktes wurde deshalb Fürth von Wohngeldstufe III in Stufe IV eingestuft. Dies führte beispielsweise bei einem 1-Personenhaushalt von 390 € Wohngeldobergrenze 2019 zu einer Wohngeldobergrenze in 2020 in Höhe 478 €.

 

Eine Fortschreibung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft ohne weitere Untersuchungen nur mittels Verbraucherindex hätte dieser Entwicklung nicht entsprochen und würde wohl auch einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Das Ergebnis der Stichprobenziehung hat gezeigt, dass insbesondere bei den 3- und Mehrpersonenhaushalten eine prozentuale Steigerung bis zu 17,5 % zu verzeichnen ist.

 

Die neuen Richtwerte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

Haushaltsgröße                                               bis 30.11.2020                                   ab 01.12.2020

 

1 Person (bis 50 qm)                                                     417 €                                                                    434 €

2 Personen (bis 65 qm)                                 460 €                                                                    471 €

3 Personen (bis 75 qm)                                 533 €                                                                    612 €

4 Personen (90 qm)                                                       676 €                                                                    768 €

5 Personen (bis 105 qm)                                              823 €                                                                    968 €

Jede weitere Person                                                                                                                              +138 €

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: