Der Umweltausschuss nimmt den Bodenschutz- und Altlastenbericht 2020 zur Kenntnis.
Bisher wurde dem Umweltausschuss jährlich über LHKW-Schadensfälle im Fürther Stadtgebiet berichtet, zuletzt am 08.02.2018. In dieser Sitzung beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, fortan in zweijährlichem Rhythmus anstelle der LHKW-Schadensfallliste einen allgemeinen Bodenschutzbericht abzugeben, der neben Altstandorten auch Altablagerungen bzw. Altdeponien enthält.
Gemäß Begriffsbestimmungen in § 2 Abs. 5 BBodSchG sind
Altlasten entweder Altablagerungen oder Altstandorte. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie
sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert
wurden. Altstandorte hingegen sind
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit
umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, ausgenommen Anlagen, deren
Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Typische Altstandorte
sind Tankstellen, Chem. Reinigungen, Druckereien, Galvanikbetriebe und als
Sonderkategorie die ehem. Kasernengelände.
Zum Stand Dezember 2020 sind in der Altlastendatenbank beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz insgesamt 365 Einträge erfasst, davon 129 Altablagerungen, 186 Altstandorte, 11 militärische Altlasten (diese liegen im Wesentlichen auf den drei ehemaligen Kasernengeländen) und 39 sonstige schädliche Bodenveränderungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bodenschutz- und Altlastenbericht 2020 (nicht-öffentlich)