Betreff
Bodenschutz- und Altlastenbericht 2020
Vorlage
OA/0426/2020
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt den Bodenschutz- und Altlastenbericht 2020 zur Kenntnis.


Bisher wurde dem Umweltausschuss jährlich über LHKW-Schadensfälle im Fürther Stadtgebiet berichtet, zuletzt am 08.02.2018. In dieser Sitzung beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, fortan in zweijährlichem Rhythmus anstelle der LHKW-Schadensfallliste einen allgemeinen Bodenschutzbericht abzugeben, der neben Altstandorten auch Altablagerungen bzw. Altdeponien enthält.

 

Gemäß Begriffsbestimmungen in § 2 Abs. 5 BBodSchG sind Altlasten entweder Altablagerungen oder Altstandorte. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Altstandorte hingegen sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Typische Altstandorte sind Tankstellen, Chem. Reinigungen, Druckereien, Galvanikbetriebe und als Sonderkategorie die ehem. Kasernengelände.

 

Zum Stand Dezember 2020 sind in der Altlastendatenbank beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz insgesamt 365 Einträge erfasst, davon 129 Altablagerungen, 186 Altstandorte, 11 militärische Altlasten (diese liegen im Wesentlichen auf den drei ehemaligen Kasernengeländen) und 39 sonstige schädliche Bodenveränderungen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bodenschutz- und Altlastenbericht 2020 (nicht-öffentlich)