Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Fortführung
des Projektes „Integrationslots*innen“
gemäß beiliegender Antragstellung/Konzept mit Maßnahmenbeginn ab 01.01.2021 für
die Förderperiode 2021 bis 2023 auf Grundlage der Veröffentlichung der BIR
(Beratungs- und Integrationsrichtlinie) v. 07.10.2020.
Er beauftragt die Kämmerei, den hierfür erforderlichen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 16.700 € p.a. beginnend ab dem 01.01.2021 für die Förderperiode 01.01.2021 bis 31.12.2023 zur Verfügung zu stellen.
Ausgangslage
In den letzten Jahren hatte Fürth einen starken Zuzug von geflüchteten Menschen aus dem nichteuropäischen Ausland zu verzeichnen. Aktuell wohnen noch ca. 800 geflüchtete Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer allein in den Flüchtlingsunterkünften in Fürth.
Während ab 2014 in den ersten Jahren die Herausforderung darin bestand, möglichst zeitnah, die in Fürth ankommenden geflüchteten Menschen adäquat unterzubringen und zu versorgen, hat sich nun das Aufgabengebiet z.B. durch die Zunahme der Menschen mit Aufenthaltsstatus oder -titel stark verändert.
Folgende wichtige Aspekte sind nun in den Vordergrund gerückt:
Um diese Herausforderungen, zusätzlich erschwert durch die Covid-19 Pandemie, adäquat und professionell zu meistern, müssen etablierten Strukturen kontinuierlich überprüft, angepasst und nach dem Bedarf neu ausgerichtet werden.
Mit dem Förderprojekt „Hauptamtliche Integrationslots*innen“ konnten dabei in den letzten zweieinhalb Jahren sehr gute Erfolge verzeichnet werden. Grundlage hierfür waren effektive Strukturen und eine gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Weiterhin war eine systematische Steuerung und der stetige Netzwerkauf und -ausbau zwischen den kooperierenden Organisationen und Verbände im Integrations- und Migrationsbereich ausschlaggebend.
Die komplexen Strukturen erfordern auch weiterhin eine
langfristige, beständige strategische Steuerung bzw. eine kontinuierliche Anpassung
und Fortsetzung der Projekttätigkeit im Referat für Soziales, Jugend und
Kultur.
Förderantrag:
Mit Einreichung der geforderten Unterlagen zum 04.11.2020 beantragt die Stadt Fürth fristgerecht eine in der Ausrichtung unveränderte Fortführung des Projekts „Integrationslots*innen“ beim Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration, für die Förderjahre 2021/2022/2023 auf Grund der Veröffentlichung der neuen BIR (Beratungs- und Integrationsrichtlinie) v. 07.10.2020 für die Förderperiode 2021 bis 2023. Eine erstmalige Antragstellung erfolgte am 03.05.2017.
Das Projekt „Integrationslots*innen“ richtet sich u.a. an Menschen mit Fluchthintergrund - sowohl mit als auch ohne Anerkennungsstatus. Ein Förderbescheid in schriftlicher Form wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 von Seiten der Regierung von Mittelfranken erfolgen. Nach vorläufiger Prognose der Bewilligungsbehörde (Regierung von Mittelfranken) wird die Stadt die beantragten Gelder in voller Höhe (60.000 €) erhalten, da keine wesentlichen Änderungen im Finanzierungsplan im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen sind.
Das Projekt ist eine erweiterte Fortführung des 2015 gestarteten Modellprojekt „Hauptamtliche Koordinatorenstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl“. In den letzten Jahren hat sich die Stadt Fürth durch den erfolgreichen und effektiven Strukturaufbau und die zahlreich umgesetzten Integrationsmaßnahmen innerhalb des Projekts als „Vorzeige-Kommune“ für dieses Förderprojekt in Bayern entwickelt.
Eckpunkte für die
Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsen*innen nach Beratungs- und
Integrationsrichtlinie – BIR
Personaleinsatz
Bisherige Erfolge
und zukünftige Zielsetzungen
Gleichzeitig werden dadurch Vorurteile in der Gesellschaft
bzgl. Rassenhass, Ausgrenzung und Diskriminierung abgebaut und die kommunale
Linie „Für ein buntes Fürth“ weiter verfolgt.
Finanzierungskonzept
Für das Projekt ist eine Zuwendung des Landes Bayern zu den Ausgaben in
Höhe von maximal 60.000 € p.a. möglich. Das Gesamtvolumen der zuwendungsfähigen
Projektausgaben beläuft sich auf 76.700 € p.a. Abzüglich der Zuwendung beträgt
der jährliche kommunale Eigenanteil 16.700 €. Dieser ist laut Förderrichtlinie
durch Eigenmittel zu erbringen und Voraussetzung für die Förderung des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration.
Zum Ansatz kommen primär Aufwendungen, die sowohl bei der Stadt Fürth als Fördernehmer als auch beim Freiwilligen Zentrum Fürth als Kooperationspartner grundsätzlich anfallen (z.B. Personalkosten Integrationsmanagement bei der Stadt Fürth, Arbeitsplatz/Miet- u. Raumkosten beim Freiwilligen Zentrum Fürth etc.).
Zusammenfassung
Durch das
Förderprojekt „Integrationslots*innen“ konnten in Fürth in den letzten Jahren
effektive Strukturen im Bereich der Integration und Migration auf- und
ausgebaut bzw. verstetigt werden.
Die Entwicklung einer
sozialen und solidarischen Gesellschaft mit Akzeptanz für unterschiedliche
Kulturen, Religionen und Herkunft wird dadurch maßgeblich gefördert.
Um dies auch
weiterhin nachhaltig zu unterstützen, ist eine Fortführung des Projekts für die
Förderperiode 2021 - 2023 im Referat für Soziales, Jugend und Kultur und die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 16.700 € p.a.
beginnend mit dem Förderjahr 2021 notwendig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
davon Fördermittel 60.000
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 04010 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Anpassung
an den Förderbescheid notwendig |
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(1)
Zuwendungsantrag „Integrationslots*innen“ v.
04.11.2020
(2) Konzept – Ausrichtung bis 2023 v. 04.11.2020
(3) Richtlinie f. d. Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration v. Menschen m. Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)
lt. Bekanntmachung d. BIR II v. 07.10.2020 für die neue Förderperiode 2021 - 2023