Betreff
Erlass einer Änderungssatzung als Sonderregelung zur Coronakrise für den Integrationsbeirat der Stadt Fürth
Vorlage
BMPA/0798/2020
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Stadt Fürth beschließt als Sonderregelung zur Coronakrise 2020/2021 eine Änderungssatzung für die Satzung und die Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat der Stadt Fürth bis zum 31.12.2021.

 

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.


Die stimmberechtigten Mitglieder des amtierenden Integrationsbeirates wurden am 09.12.2016 für die Dauer von vier Jahren gewählt. Gemäß § 3 der Satzung für den Integrationsbeirat und § 28 der Wahlsatzung für den Integrationsbeirat wird ihre Amtsperiode somit Ende Dezember 2020 auslaufen. Um eine satzungsgemäße Durchführung der nächsten Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sicherstellen zu können, hätten die Vorbereitungen im Frühjahr 2020 beginnen und die Bereitstellung der für die Wahl benötigten Haushaltsmittel hätten für den Haushalt 2020 beantragt werden müssen.

 

Bedingt durch die Einschränkungen infolge des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Lockdownzeiten konnten diese Vorbereitungen jedoch nicht durchgeführt werden können, da wiederholt Sitzungen des Integrationsbeirates Corona bedingt abgesagt werden mussten. Ebenso waren öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zur Bewerbung der Wahl und zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern nicht möglich. Eine reguläre Beiratsarbeit und die notwendige Vorbereitung zur Durchführung einer Neuwahl konnten unter diesen Umständen nicht stattfinden.

 

Aufgrund dieser Situation haben die stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsbeirates auf der 10. Vollsitzung am 13.07.2020 einstimmig beschlossen, die aktuelle Wahlperiode des jetzigen Beirates bis zum 31.12.2021 zu verlängern und stehen dafür als Mitglieder für diese Zeit weiterhin zur Verfügung.

Zur Verlängerung der Amtszeit um ein Jahr ist der Erlass einer befristeten Änderung der Satzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat sowie zur Änderung der Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat erforderlich.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung

Satzung

Wahlsatzung