Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die beigefügte

1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und stimmt der reduzierten außerordentlichen Tilgung von Krediten in Höhe von 10,0 Mio. € und der entsprechenden Rücklagenzuführung in die zweckgebundene Rücklage „Grunderwerb“ und „Haushaltsausgleich“ zu gleichen Teilen zu.


Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2020 wurde vom Stadtrat am 03.12.2019 beschlossen. Mit Schreiben vom 17.03.2020 wurde die Haushaltssatzung 2020 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im städtischen Vermögenshaushalt eingetreten, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen.

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2020 beinhaltet im Vermögens-

haushalt eine Ausgaben-/Einnahmenmehrung in Höhe von 23.991.790 € auf nunmehr 110.747.795 €.

             

Für den Kauf von Grundstücken und zum Haushaltsausgleich sollen beim Jahresabschluss 2020 insgesamt 10,0 Mio. € der zweckgebundenen Rücklage „Grunderwerb“ und „Haushaltsausgleich“ zugeführt werden.

Die Kompensation dieser Mehrausgaben im städtischen Haushalt erfolgt durch die Reduzierung der außerordentlichen Tilgungsleistungen von Krediten von geplanten 15,0 Mio. € auf dann nur noch 5,0 Mio. €. 

Gegenüber dem geplanten Schuldenabbau in Höhe von 15,0 Mio. € ist dann für das Haushalts-jahr 2020 noch ein Schuldenabbau in Höhe von 5,0 Mio. € vorgesehen.

 

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 – 4b