Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifverordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 11.11.2019.
Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt mit Schreiben vom 23.09.2020 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Der Antrag umfasst eine Erhöhung des Kilometerpreises für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von 2,00 € auf 2,10 €. Ziel des Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu gewährleisten. Die beantragte Änderung des Taxitarifes bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standardfahrt, eine Anhebung um 2,41 %. Im vorgeschalteten Anhörverfahren ergaben sich keine Einwendungen gegen die beantragte Tariferhöhung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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