Der Umweltausschuss / Der Stadtrat nimmt die im Verordnungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Mantelverordnung zur Änderung der Storchenschutzverordnungen gemäß Anlage.


Am 08.02.2018 wurde durch den Umweltausschuss beschlossen, die Schutzverordnungen der Fürther und Vacher Störche anzupassen.

 

Die Änderungen - bestehend hauptsächlich aus einer neuen Festsetzung der zur Benutzung freigegebenen Wege und einer Anleinpflicht für Hunde - zielen darauf ab, den steigenden Nutzungsdruck auf das Storchenschutzgebiet zu regulieren und die Beschränkungen besser kontrollierbar zu machen. Gleichzeitig soll mit einer aussagekräftigen Beschilderung für alle Erholungsuchenden verständlicher werden, welche Nutzungsregeln innerhalb der Storchenschutzgebiete gelten.

 

Ende letzten Jahres erfolgte in diesem Änderungsverfahren die erste Öffentlichkeitsbeteiligung. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Basierend auf den Anregungen der Bevölkerung wurde das Wegekonzept im Schutzgebiet der Vacher Störche angepasst. Der geänderte Entwurf der Schutzverordnung der Vacher Störche wurde am 26.06.2020 vom Umweltausschuss angenommen und im September 2020 ausgelegt. Die eingegangenen Rückmeldungen waren weitestgehend Zustimmungen, mit Ausnahme der Einwendung Nr. 22. Diese ging zwischen den beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen ein und wird deshalb unter den Einwendungen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung aufgeführt.

 

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen haben überwiegend die in den Plänen dargestellten und während der Schutzzeit der Störche zur Benutzung freigegebenen Wege betroffen. Nach deren Prüfung wurden folgende Bedenken und Anregungen in der Karte der Vacher Störche berücksichtigt:

 

-       Anpassung der Wegdarstellung östlich der Kunstmühle: Neu ist ein geradlinig dargestellter Wegverlauf, der im ersten Entwurf dargestellte Bogen war lediglich eine temporäre baustellenbedingte Umleitung. (Einwendung Nrn. 14, 17)

-       Ortsverbindungsweg „Vach-Mannhof“: Auf Grund der Rückmeldungen wurde festgestellt, dass dieser Ortsverbindungsweg nicht - wie vorher angenommen - „verschwunden“ ist, sondern nur eine Verschiebung des nördlichen Einstiegs nach Osten zum Ufer des Weihers stattgefunden hat. Der Weg soll daher als zur Benutzung freigegeben dargestellt werden.

-       Weg im Südosten: Dieser Weg endet im Norden an einem Zaun eines Privatgrundstücks und könnte nur als Sackgasse begangen werden. Er soll daher nicht mehr als zur Benutzung freigegeben dargestellt werden. (Einwendung Nr. 2)

 

Nicht berücksichtigt werden kann Einwendung Nr. 13, den Pfad entlang des Rednitz-/ Regnitz-Ufers freizugeben. Dieser Pfad wird bereits derzeit - auch während der Schutzzeit der Störche - von den Erholungssuchenden genutzt. Aus naturschutzfachlicher Sicht soll jedoch dieser Bereich bewusst von störenden Nutzungen freigehalten werden, um den Störchen eine ungehinderte Nahrungsaufnahme zu ermöglichen. Eine Freigabe dieses Pfades würde die für die Nahrungsaufnahme der Störche zur Verfügung stehende Fläche durchschneiden und daher dem Schutzzweck der Verordnung widersprechen.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass in den Verordnungen nur die Nutzung bereits bestehender Wege geregelt wird und keine Wege neu angelegt werden sollen. Die landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich (Einwendung Nr. 9). Die Nutzung der Schutzgebiete durch Infrastrukturbetreiber für Reparaturen und Wartungsarbeiten bzw. für die Gewässerpflege durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ist gem. § 3 Abs. 1 der jeweiligen Schutzverordnung weiterhin möglich. Dies wird nicht verändert (Einwendungen Nrn. 11, 12, 21).

 

Die Schutzzeit orientiert sich an der tatsächlichen Anwesenheit der Störche. Sie soll daher neu ab dem 01.03. gelten, da die Rückkehr aus den Winterquartier mittlerweile früher erfolgt. Eine Ausweitung auf Ende September bzw. Ende Oktober kann nicht befürwortet werden, da gemäß den Beobachtungen der Verwaltung im Laufe des August die Störche wieder ins Winterquartier starten (Einwendungen Nrn. 14 und 17).

 

Die Gründe für die Hereinahme des östlichen Verbindungsweges zwischen Mannhof und Vach (in der Karte rot und orange dargestellt) sind, dass beim in der alten Schutzgebietsverordnung zur Benutzung freigegeben Weg sowohl die Gehwegplatten als auch der Weg selber kaum noch erkennbar sind (in der Karte grün dargestellt). Der nun freigegebene Weg wird hingegen regelmäßig genutzt. Eine Herausnahme dieses Weges wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da der Bevölkerung die Durchquerung des Storchenschutzgebietes entlang der Bebauung in Mannhof weiterhin ermöglicht werden soll. (Einwendung Nr. 22)

 

Das Verordnungsverfahren soll nun in den nächsten Wochen abgeschlossen werden, damit bis zum Beginn der Brutzeit 2021 rechtzeitig mit der Aufstellung der neuen Schilder und der Information der Öffentlichkeit begonnen werden kann (so auch Einwendung Nr. 16).

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. laufendes Budget

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anl. 1 – Mantelverordnung zur Änderung der Storchenschutzverordnungen

Anl. 2 - Karte Storchenschutzgebiet Fürther Störche

Anl. 3 - Karte Storchenschutzgebiet Vacher Störche

Anl. 4 - Synopse Verordnung Fürther Störchen

Anl. 5 - Synopse Verordnung Vacher Störche

Anl. 6 - Übersicht Einwendungen und Stellungnahmen (geschwärzt)

n-ö – Anl. 6a - Übersicht Einwendungen und Stellungnahmen