Betreff
Grünpflegepatenschaften Sachstandsbericht
Vorlage
GrfA/0118/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand.

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 


Ausgangslage

Mit Beschluss des Stadtrats vom 20.11.2019 – nach Vorberatung im Bau- und Werkausschuss vom 06.11.2019 – wurde die Wiedereinführung der Grünpflegepatenschaften zum 01.01.2020 unter besonderer Würdigung der haftungs- und arbeitsschutzrechtlichen Belange beschlossen. Das Baureferat/Grünflächenamt wurde beauftragt, eine entsprechend rechtlich vertretbare Pflegevereinbarung zu erarbeiten und auf dieser Basis Verträge mit interessierten Personen abzuschließen.

 

Aufgrund der danach noch umfangreichen Vorarbeiten innerhalb der Verwaltung wurde offiziell die Wiedereinführung der Grünpflegepatenschaften zum 01.05.2020 umgesetzt.

 

Altverträge

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestanden insgesamt 22 Grünpflegepatenschaften, die in die neue Vereinbarung zu überführen waren.

 

Es konnten insgesamt 13 bestehende Verträge in die neue Vereinbarung überführt werden. Vier Verträge wurden von den Paten aufgelöst, eine Pflegevereinbarung wurde aufgrund der notwendigen Neuregelungen vom Paten gekündigt. Bei einem Paten fehlt nach wie vor der unterschriebene Rücklauf und bei weiteren drei Vereinbarungen können die Patenschaften in der ursprünglichen Form nicht fortgeführt werden, da die Pflege mit motor-betriebenen Geräten erfolgt, welches aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen zwischenzeitlich ausgeschlossen ist.

 

Vorgehensweise

Die Möglichkeit zur Übernahme von Grünpflegepatenschaften ab 01.05.2020 wurde in unterschiedlichen Medien der Stadt Fürth veröffentlicht, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine oder sonstige Organisationen können ihr Interesse direkt beim Grünflächenamt/Sachgebiet Unterhalt (Frau Auerswald, Tel. -2882) melden.

 

Das Grünflächenamt hat hierzu einen internen Leitfaden für die Prüfung und Abschluss einer Pflegevereinbarung erstellt, der als Anlage beigefügt ist.

 

Besonders ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es Flächen gibt, die grundsätzlich nach Festlegung im Baureferat nicht für eine Patenschaft geeignet sind und daher nicht angeboten werden können. Dies sind u.a.

 

·           Flächen, die nicht mindestens von einer Seite von Fußgängerflächen aus zu bearbeiten sind (z. B. Mittelstreifen)

·           Teil-Flächen von Grün- und Erholungsanlagen

·           Baumscheiben und Pflanzflächen von repräsentativ gestalteten Plätzen und Straßenzügen wie Hallplatz, Ludwig-Erhard-Straße, Jean-Mandel-Platz und vergleichbare innerstädtische Straßenflächen

·           Baumscheiben und Pflanzflächen in Fällen, bei denen eine Um- oder Neugestaltung mittelfristig ansteht

 

Neuverträge

Ab 01.05.2020 haben insgesamt 25 Personen ihr Interesse an einer Grünpflegepatenschaft anmeldet, in der Regel mit konkreter Nennung der Fläche. Hieraus sind bis dato 20 beidseitig unterschriebene Pflegepatenschaften entstanden, bei zwei Interessenten fehlt nach wie vor der unterschriebene Rücklauf, zwei Pflegepatenschaften kamen wegen der zu vereinbarenden Bedingungen nicht zu Stande, eine Pflegepatenschaft wurde nach nur kurzer Laufzeit (drei Monate) bereits wieder gekündigt.

 

Gesamtbilanz und „wirtschaftliche“ Betrachtung

In Summe der Alt- und Neuverträge bestehen augenblicklich 33 Grünpflegepatenschaften für insgesamt 52 Pflegeeinheiten und einer Gesamtfläche von 687 m². Die Pflegeflächen sind überwiegend Baumschreiben und Pflanzflächen im Straßenbegleitgrün (26), nachgeordnet Pflanztröge im öffentlichen Straßenraum (3) und Pflanzflächen um Denkmäler (4). Der Anteil der in Pflegepatenschaft vergebenen Flächen gemessen an der vom Grünflächenamt insgesamt zu betreuenden Flächen in den drei Pflegekategorien liegt unter 0,1%

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage im Herbst 2019 formuliert, ist das Angebot von Grünpflegepatenschaften für das öffentliche Grün unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit oder Arbeitsentlastung nachrangig. Vielmehr bestätige sich die damalige Einschätzung, dass der Verwaltungsaufwand im Grünflächenamt deutlich höher ist als die Einsparungen der Pflegeleistungen. Die insgesamt knapp 700 m² in Pflegepatenschaft vergebenen Flächen bedeuten je nach Pflegeintensität der Fläche eine Einsparung von jährlich rd. 1.250 € (Kennzahl Unterhaltsaufwand nach GALK e.V. für Straßenbegleitgrün 1,00 bis 2,50 €/m²/a). Der Verwaltungsaufwand liegt nach den bisherigen Erfahrungen bei 2-3 Stunden Ingenieurleistungen (Sachgebietsleitung für den Abschluss der Pflegevereinbarung einmalig, Personaldurchschnittskosten 42 €/h) und 2-3 Stunden Gärtnermeisterleistungen (Revierleitung für Beurteilung der Eignung der Fläche einmalig und Einweisung und Kontrolle jährlich, Personaldurchschnittskosten 37-42 €/h). Insgesamt lag der Verwaltungsaufwand in 2020 grob geschätzt bei rund 6-7 T€.

 

Vom Grünflächenamt werden jedem Paten Warnweste und Arbeitshandschuhe kostenlos zur Verfügung gestellt und sofern es die Größe des Baumes möglich macht, Bewässerungssäcke, wie sie auch vom Grünflächenamt an anderer Stelle eingesetzt werden.

 

„Atmosphärisches“

Grundsätzlich kommen die Grünpflegepatenschaften ohne größere Probleme, Verzögerungen oder Nachfragen zu Stande. Die interessieren Pflegepatenschaften zeigen hohes Engagement. Dies geht bis zur Meldung des Sommerurlaubs an das Grünflächenamt. Es gibt überwiegend positive Rückmeldungen der Paten, aber auch aus der Bürgerschaft über das „sichtbare Kümmern“ in den Patenschaftsflächen.

 

Es gibt aber auch vereinzelt Fälle, in denen das Grünflächenamt permanent nachfragen und in denen auf den unterschriebenen Rücklauf sehr lange gewartet werden muss (in einem Einzelfall über ein halbes Jahr). Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Forderungen seitens der Paten nach gärtnerischen Vorleistungen wie das Entfernen der bestehenden Pflanzung oder die Vergütung des Wasserverbrauchs erhoben wird. Beiden Forderungen hat das Grünflächenamt bisher eine Absage erteilt.

 

Eine Pate wünschte eine vom Grünflächenamt organisierte jährliche Zusammenkunft zum Zwecke des Erfahrungsaustausches. Dies ist personell vom Grünflächenamt nicht leistbar und der Nutzen erscheint fraglich.

 

Bei Patenschaftsflächen kommt es auch immer wieder zu privaten baulichen Maßnahmen wie Einzäunungen, Einbauten wie Figuren oder kleinen Gegenständen. Auch wenn dies grundsätzlich im Patenschaftsvertrag ausgeschlossen ist, ist das Grünflächenamt hier zunächst einmal „großzügig“ und prüft den jeweiligen Einzelfall.

 

Es wird zudem der Wunsch nach einem Gutschein für Pflanzen oder einer anderen Würdigung in Form eines kleinen Geschenks vorgebracht. Das Grünflächenamt prüft augenblicklich diese Möglichkeit.

 

Wie auch bei der Stadt Nürnberg praktiziert, wird das Grünflächenamt im ersten Quartal 2021 alle in Grünpflegepatenschaft vergebenen Flächen mit einer kleinen Beschilderung ausstatten, die zeigt, dass diese Fläche durch bürgerschaftliches Engagement gepflegt wird (siehe Anhang). Dies erleichtert auch den mit Grünflächenpflege betreuten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Grünflächenamts wie den im Auftrag des GrfA tätigen Fremdfirmen die Zuordnung der Fläche.

 

Insgesamt bleiben die Grünpflegepatenschaften sowohl nach Anzahl als auch nach Fläche deutlich unter den Erwartungen. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Einsatzes für das städtische Grün werden Grünpflegepatenschaften aber weiterhin offensiv angeboten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5.000

 

nein

X

ja

3.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 67 (PK)

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Leitfaden für den Abschluss (…)

Gesamtübersicht Patenschaften

Beschilderung Patenschaftsflächen