Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrats vom 20.11.2019 – nach
Vorberatung im Bau- und Werkausschuss vom 06.11.2019 – wurde die
Wiedereinführung der Grünpflegepatenschaften zum 01.01.2020 unter besonderer
Würdigung der haftungs- und arbeitsschutzrechtlichen Belange beschlossen. Das
Baureferat/Grünflächenamt wurde beauftragt, eine entsprechend rechtlich
vertretbare Pflegevereinbarung zu erarbeiten und auf dieser Basis Verträge mit
interessierten Personen abzuschließen.
Aufgrund der danach noch umfangreichen Vorarbeiten
innerhalb der Verwaltung wurde offiziell die Wiedereinführung der
Grünpflegepatenschaften zum 01.05.2020 umgesetzt.
Altverträge
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestanden insgesamt
22 Grünpflegepatenschaften, die in die neue Vereinbarung zu überführen waren.
Es konnten insgesamt 13 bestehende Verträge in die
neue Vereinbarung überführt werden. Vier Verträge wurden von den Paten
aufgelöst, eine Pflegevereinbarung wurde aufgrund der notwendigen Neuregelungen
vom Paten gekündigt. Bei einem Paten fehlt nach wie vor der unterschriebene
Rücklauf und bei weiteren drei Vereinbarungen können die Patenschaften in der
ursprünglichen Form nicht fortgeführt werden, da die Pflege mit
motor-betriebenen Geräten erfolgt, welches aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen
zwischenzeitlich ausgeschlossen ist.
Vorgehensweise
Die
Möglichkeit zur Übernahme von Grünpflegepatenschaften ab 01.05.2020 wurde in
unterschiedlichen Medien der Stadt Fürth veröffentlicht, interessierte
Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine oder sonstige Organisationen können ihr
Interesse direkt beim Grünflächenamt/Sachgebiet Unterhalt (Frau Auerswald, Tel.
-2882) melden.
Das Grünflächenamt hat hierzu einen internen Leitfaden für die Prüfung und Abschluss einer Pflegevereinbarung erstellt, der als Anlage beigefügt ist.
Besonders ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es Flächen gibt, die grundsätzlich nach Festlegung im Baureferat nicht für eine Patenschaft geeignet sind und daher nicht angeboten werden können. Dies sind u.a.
·
Flächen,
die nicht mindestens von einer Seite von Fußgängerflächen aus zu bearbeiten
sind (z. B. Mittelstreifen)
·
Teil-Flächen
von Grün- und Erholungsanlagen
·
Baumscheiben
und Pflanzflächen von repräsentativ gestalteten Plätzen und Straßenzügen wie
Hallplatz, Ludwig-Erhard-Straße, Jean-Mandel-Platz und vergleichbare
innerstädtische Straßenflächen
·
Baumscheiben
und Pflanzflächen in Fällen, bei denen eine Um- oder Neugestaltung
mittelfristig ansteht
Neuverträge
Ab 01.05.2020 haben insgesamt 25 Personen ihr
Interesse an einer Grünpflegepatenschaft anmeldet, in der Regel mit konkreter
Nennung der Fläche. Hieraus sind bis dato 20 beidseitig unterschriebene
Pflegepatenschaften entstanden, bei zwei Interessenten fehlt nach wie vor der
unterschriebene Rücklauf, zwei Pflegepatenschaften kamen wegen der zu
vereinbarenden Bedingungen nicht zu Stande, eine Pflegepatenschaft wurde nach
nur kurzer Laufzeit (drei Monate) bereits wieder gekündigt.
Gesamtbilanz und „wirtschaftliche“ Betrachtung
In Summe der Alt- und Neuverträge bestehen
augenblicklich 33 Grünpflegepatenschaften für insgesamt 52 Pflegeeinheiten und
einer Gesamtfläche von 687 m². Die Pflegeflächen sind überwiegend Baumschreiben
und Pflanzflächen im Straßenbegleitgrün (26), nachgeordnet Pflanztröge im
öffentlichen Straßenraum (3) und Pflanzflächen um Denkmäler (4). Der Anteil der
in Pflegepatenschaft vergebenen Flächen gemessen an der vom Grünflächenamt
insgesamt zu betreuenden Flächen in den drei Pflegekategorien liegt unter 0,1%
Wie bereits in der Beschlussvorlage im Herbst 2019
formuliert, ist das Angebot von Grünpflegepatenschaften für das öffentliche
Grün unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit oder Arbeitsentlastung nachrangig.
Vielmehr bestätige sich die damalige Einschätzung, dass der Verwaltungsaufwand
im Grünflächenamt deutlich höher ist als die Einsparungen der Pflegeleistungen.
Die insgesamt knapp 700 m² in Pflegepatenschaft vergebenen Flächen bedeuten je
nach Pflegeintensität der Fläche eine Einsparung von jährlich rd. 1.250 €
(Kennzahl Unterhaltsaufwand nach GALK e.V. für Straßenbegleitgrün 1,00 bis 2,50
€/m²/a). Der Verwaltungsaufwand liegt nach den bisherigen Erfahrungen bei 2-3
Stunden Ingenieurleistungen (Sachgebietsleitung für den Abschluss der Pflegevereinbarung
einmalig, Personaldurchschnittskosten 42 €/h) und 2-3 Stunden
Gärtnermeisterleistungen (Revierleitung für Beurteilung der Eignung der Fläche
einmalig und Einweisung und Kontrolle jährlich, Personaldurchschnittskosten
37-42 €/h). Insgesamt lag der Verwaltungsaufwand in 2020 grob geschätzt bei
rund 6-7 T€.
Vom Grünflächenamt werden jedem Paten Warnweste und
Arbeitshandschuhe kostenlos zur Verfügung gestellt und sofern es die Größe des
Baumes möglich macht, Bewässerungssäcke, wie sie auch vom Grünflächenamt an
anderer Stelle eingesetzt werden.
„Atmosphärisches“
Grundsätzlich kommen die Grünpflegepatenschaften ohne
größere Probleme, Verzögerungen oder Nachfragen zu Stande. Die interessieren
Pflegepatenschaften zeigen hohes Engagement. Dies geht bis zur Meldung des
Sommerurlaubs an das Grünflächenamt. Es gibt überwiegend positive Rückmeldungen
der Paten, aber auch aus der Bürgerschaft über das „sichtbare Kümmern“ in den
Patenschaftsflächen.
Es gibt aber auch vereinzelt Fälle, in denen das
Grünflächenamt permanent nachfragen und in denen auf den unterschriebenen
Rücklauf sehr lange gewartet werden muss (in einem Einzelfall über ein halbes
Jahr). Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Forderungen seitens der Paten
nach gärtnerischen Vorleistungen wie das Entfernen der bestehenden Pflanzung
oder die Vergütung des Wasserverbrauchs erhoben wird. Beiden Forderungen hat
das Grünflächenamt bisher eine Absage erteilt.
Eine Pate wünschte eine vom Grünflächenamt
organisierte jährliche Zusammenkunft zum Zwecke des Erfahrungsaustausches. Dies
ist personell vom Grünflächenamt nicht leistbar und der Nutzen erscheint
fraglich.
Bei Patenschaftsflächen kommt es auch immer wieder zu
privaten baulichen Maßnahmen wie Einzäunungen, Einbauten wie Figuren oder
kleinen Gegenständen. Auch wenn dies grundsätzlich im Patenschaftsvertrag
ausgeschlossen ist, ist das Grünflächenamt hier zunächst einmal „großzügig“ und
prüft den jeweiligen Einzelfall.
Es wird zudem der Wunsch nach einem Gutschein für
Pflanzen oder einer anderen Würdigung in Form eines kleinen Geschenks
vorgebracht. Das Grünflächenamt prüft augenblicklich diese Möglichkeit.
Wie auch bei der Stadt Nürnberg praktiziert, wird das
Grünflächenamt im ersten Quartal 2021 alle in Grünpflegepatenschaft vergebenen
Flächen mit einer kleinen Beschilderung ausstatten, die zeigt, dass diese
Fläche durch bürgerschaftliches Engagement gepflegt wird (siehe Anhang). Dies
erleichtert auch den mit Grünflächenpflege betreuten Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeitern des Grünflächenamts wie den im Auftrag des GrfA tätigen
Fremdfirmen die Zuordnung der Fläche.
Insgesamt bleiben die Grünpflegepatenschaften sowohl
nach Anzahl als auch nach Fläche deutlich unter den Erwartungen. Zur Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements und des Einsatzes für das städtische Grün
werden Grünpflegepatenschaften aber weiterhin offensiv angeboten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
5.000 € |
|
nein |
X |
ja |
3.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 67 (PK) |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Leitfaden für den Abschluss (…)
Gesamtübersicht Patenschaften
Beschilderung Patenschaftsflächen