Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2021 mit mittelfristiger Finanzplanung
Vorlage
Rf. II/0246/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen der Finanzreferentin wird zustimmend Kenntnis genommen.

 


Der Wirtschaftsplan 2021 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2024) sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

Der Planung 2021 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2020 (Plan-Zahlen) und 2019 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 6.117 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2021 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2021 vo­raussichtlich rd. 5.719 Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte von geschätzt ca. 398 Tsd. €.

 

Die von KommunalBIT mit 6.380 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2021 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden):                                     4.341 Tsd. €

·        Schulen:                                                                                                            2.039 Tsd. €

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (6.380 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 5.013 Tsd. € aus der Innenfinanzierung zur Verfügung. Die Abschreibungen sind hierfür jedoch nicht voll einsetzbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 4.090 Tsd. € im Vermögensplan 2021 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme von 5.500 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.

Der Stellenplan 2021 wächst um 2,0 VZÄ auf 83,6 VZÄ (13 BeamtInnen plus 70,6 Beschäf­tigte).

Verpflichtungsermächtigungen sind für das Jahr 2021 in Höhe von 2.131 Tsd. € vorgesehen.

Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2022 eine 3,0 %ige Kostensteigerung gegenüber 2021. Für die Jahre 2023 und 2024 sind prozentuale Kostenzunahmen von 4,0 bzw. 4,6 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt.

Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an ihre Verwaltungsratsmitglieder

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2021 können die Träger gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 der KommunalBIT-Unterneh­menssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen.

Der Beschlussvorschlag ist jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten:

6.117 Tsd. €

nein

x

ja

rd. 6,6 Mio. €

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 0600.6760.0200

Budget-Nr. 10.700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan 2021 mit mittelfristiger Finanzplanung (nicht-öffentlich)