Der Umweltausschuss empfiehlt, dass künftig bei anstehenden Entscheidungen zu Bauprojekten in den Sitzungsunterlagen zum Bau- und Werkausschuss die kompletten Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde beigefügt werden.
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt und städtische Forste (OA/U), wird bei baurechtlichen Verfahren, bei der Bauleitplanung und bei innerstädtischen Instruktionsverfahren beteiligt (soweit ein Umweltbezug besteht) und nimmt aus den folgenden Blickwinkeln Stellung:
- Immissionsschutz
- Bodenschutz / Altlasten (ggf. auch Abfallrecht)
- Wasserrecht
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Naturschutz (einschl. Baum- und Artenschutz)
- Klimaschutz (nur bei Bauleitplanung und städtischen Vorhaben)
Die Empfehlung des Umweltausschusses würde dem Baureferat mit der Bitte um künftige Berücksichtigung zugeleitet werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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