Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand.
Die Bauaufsicht berichtet in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zum Sachstand wie folgt:
Das Haupthaus entlang der Erlanger Str. 1 wurde in kürzester Bearbeitungszeit und nach aufwändiger Objektrecherche seitens UDS durch das BLfD als kein Einzelbaudenkmal eingestuft. Die per Mail eingegangene Stellungnahme des BLfD vom 26.11.2020 ist als Anlage beigefügt.
Für das Nebenhaus, um 1907, entlang der Friedenstraße, ist ein Besichtigungstermin mit fotografischen Aufnahmen von innen durch das BLfD zwingend erforderlich, es darf aktuell nicht abgerissen werden. Ein Termin zur Begutachtung wird derzeit von der Unteren Denkmalschutzbehörde mit dem BLfD organisiert.
Für das Haupthaus Erlanger Str. 1 liegt die Baubeginnsanzeige für den Abbruch vor. Die Verwaltung wird in Absprache mit der Bauherrschaft bzw. dem beauftragten Architekten beim Abbruch der freigegebenen Gebäude die damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen auf öffentlichem Grund koordinieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Stellungnahme BLfD vom 26.11.2020
1 Lageplan